Duisburg. Wegen illegalen Glücksspiels stand ein Ehepaar aus dem Duisburger Süden vor Gericht. Es soll in einer Teestube immens viel Geld kassiert haben.
Eine Zeit lang musste man den Eindruck haben, dass in beinahe jeder kleinen Gastwirtschaft Automaten standen, mit denen am illegalen Glücksspiel verdient wurde. Die Ermittlungskommission „Fun“ der Duisburger Kripo hat in jüngster Zeit in einigen Stadtteilen schon kräftig aufgeräumt. Doch der Prozess gegen ein Ehepaar aus dem Duisburger Süden dürfte die Glücksspiel-Bekämpfer wenig freuen.
Wegen illegalen Glücksspiels und Urheberrechtsverstößen standen ein 40-Jähriger und seine vier Jahre jüngere Gattin nun vor dem Amtsgericht. Gemeinsam sollen sie eine Teestube in Hüttenheim betrieben haben. In zwei räumlich voneinander getrennten Gebäudeteilen standen Geldspielautomaten, die so nicht mehr zugelassen waren, und umfunktionierte Fun-Game-Geräte.
Duisburg-Hüttenheim: Unterhaltungsgeräte für Glücksspiel zweckentfremdet
In die kann man nur Geld hinein werfen und Unterhaltungsspiele spielen. Doch wenn man Punktestände in Geld umrechnet, Gewinnlisten führt und eine Extra-Kasse für die Gewinnauszahlung hat, kann man sie auch anders benutzen. Die Computerspiele liefen auf den Geräten, wie in solchen Fällen üblich, ohne Lizenz der Hersteller. 258.000 Euro soll das Paar eingenommen haben. Und obwohl es im März 2022 schon einmal eine Durchsuchung gab, standen im September die nächsten Geräte in der Teestube.
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Doch den Angeklagten gelang es, sich günstig aus der Affäre zu ziehen. Die 36-Jährige beteuerte, sie sei zwar offiziell Konzessionsnehmerin gewesen, habe aber mit dem Geschäft – „außer einem bisschen Papierkram“ – nichts zu tun gehabt. Was mit den Automaten war, wisse sie nicht. Und sie hatte sich offenbar auch nicht gewundert, dass innerhalb eines Jahres 173.000 Euro in bar auf ihr Konto eingezahlt wurden.
Angeklagter gestand, entlastete aber seine Frau
Der Mitangeklagte bestätigte die Darstellung seiner Frau. Das illegale Glücksspiel und die Urheberrechtsverstöße gab er zu. Aber an der durch die Ermittler festgestellten Höhe der Geldeinwürfe äußerten er und sein Verteidiger heftige Zweifel. Wie es denn sein könne, dass in einem Automaten 208.000 Euro landeten, während sieben andere zusammen nur 50.000 Euro verschluckten?
Das konnten auch das Schöffengericht und der Staatsanwalt nicht nachvollziehen. Obwohl ein Zeuge der Polizei darauf hinwies, dass das Gerät mit dem höchsten Ertrag nun einmal mitten in der Gaststätte stand, während die anderen in einem separaten Raum waren.
Laut Anklageschrift hätte dem Paar nicht nur eine Strafe gedroht, sondern auch die Zahlung der 258.000 Euro. Doch die Juristen begnügten sich angesichts der Zweifel an den ermittelten Einnahmen mit dem, was bislang schon gepfändet wurde: 40.000 Euro und ein Auto. Das Verfahren gegen die 36-Jährige wurde ohne weitere Auflagen eingestellt. Der bislang nur wegen Körperverletzung vorbestrafte 40-Jährige kam mit 16 Monaten auf Bewährung davon.
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