Duisburg. Wegen gefährlicher Körperverletzung steht ein Duisburger (20) vor Gericht. In einer Woche könnten zwei mutmaßliche Täter nebeneinandersitzen.

Am 27. Juni 2022 gab es Krach unter Jugendlichen und Heranwachsenden im Duisburger Norden. Auslöser soll ein Streit um eine Spielekonsole und ein Fahrrad gewesen sein. In diesem Zusammenhang soll mit einem Hammer auf einen jungen Mann eingeschlagen worden sein. Nun müssen sich gleich zwei Jugendschöffengerichte des Amtsgerichts parallel mit dem Fall befassen.

Ein 20-Jähriger und mindestens ein weiterer Duisburger sollen beschlossen haben, den späteren Geschädigten zu verprügeln. Unter anderem soll dazu auch ein Hammer mitgeführt worden sein. Als der Geschädigte die Angreifer heranstürmen sah, soll er zu flüchten versucht haben. In einer Grünanlage an der Helmholtzstraße sollen die ihn jedoch eingeholt haben. Der junge Mann landete nach mindestens zwei Schlägen mit dem Hammer mit einem Schädel-Hirn-Trauma auf der Intensivstation, litt mehrere Tage unter motorischen Störungen.

Aus fairem Zweikampf wurde nichts

Sein Kumpel soll vor der Tat bedroht worden sein, berichtete der 20 Jahre alte Angeklagte. Er will gesehen haben, dass sein Freund und der Geschädigte Messer gehabt hätten. „Aber die haben sie weggeworfen, bevor sie sich geprügelt haben. Einen Hammer gab es nicht. Ich selbst habe gar nichts gemacht.“

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Das passt nicht ganz zu anderen Aussagen. Danach sollen die beiden Hauptkontrahenten beschlossen haben, die Sache miteinander zu regeln. Der Geschädigte soll vorsichtshalber seine Armbanduhr abgelegt haben. Waffen sollten offenbar nicht eingesetzt werden, doch man hielt sich nicht an die Absprache. So soll auch es auch zu den Hammerschlägen gekommen sein. Der 20-Jährige soll die Fäuste eingesetzt haben.

Leider war der Vorsitzende des Jugendschöffengerichts auf die Aussagen aus den Akten angewiesen. Denn sämtliche geladenen Zeugen – auch der Verletzte – fehlten unentschuldigt. Um diese unbefriedigende Situation zu ändern, fassten die Juristen einen ungewöhnlichen Plan: In einer Woche soll nämlich vor einem anderen Jugendschöffengericht, gegen den mutmaßlichen Hammerschwinger verhandelt werden.

Verfahren sollen verbunden werden

Nun will man versuchen, an diesem Termin gegen beide Angeklagten gemeinsam zu verhandeln. Und die Zeugen sollen sicherheitshalber schon mal gleich polizeilich vorgeführt werden. „Wenn die diese Woche nicht gekommen sind, werden die nächste Woche auch nicht kommen“, so der Jugendrichter trocken.

Klappt das strafprozessual ungewöhnliche, spontane Vorhaben, könnte es in einer Woche ein Urteil gegen beide Männer geben. Dann wäre die Verhandlung auch öffentlich, da ein Heranwachsender und ein Jugendlicher gemeinsam vor Gericht stünden. Bleibt es bei zwei Verfahren, wird der Prozess gegen den Jugendlichen ohne Öffentlichkeit verhandelt und gegen den Heranwachsenden wird es irgendwann noch einmal einen Termin geben.