Duisburg. Wegen gewerbsmäßigen Betruges stand ein Duisburger (44) vor dem Amtsgericht. Der redegewandte Handwerker prellte Kunden um 35.000 Euro.

In einer Hinsicht war ein 44 Jahre Handwerker aus Hamborn wirklich ziemlich genial: Es gelang ihm mühelos, Kunden davon zu überzeugen, dass er sie vergleichsweise günstig bedienen könne. Ob die handwerklichen Fähigkeiten des gelernten Kälteanlagenbauers ähnlich gewesen wären, blieb vor dem Duisburger Amtsgericht fraglich. Denn außer Anzahlungen einzukassieren tat er nichts.

Wegen vierfachen gewerbsmäßigen Betruges stand der Mann nun vor dem Schöffengericht am König-Heinrich-Platz. Zwischen Juli 2020 und Oktober 2021 hatte er Kunden um insgesamt rund 35.000 Euro geprellt. Dem Betreiber eines Imbisses in Kaßlerfeld bot er an, dessen marode Entlüftungsanlage für 1200 Euro zu reparieren. Der Geschädigte zahlte bar vorab. Danach hörte er nichts mehr vom Angeklagten.

Kunden aus Duisburg und Düsseldorf zahlten große Teile der Rechnungen vorab

Einem Kunden aus Düsseldorf wollte der Angeklagte für eine Fußbodenheizung Material im Wert von 26.000 Euro liefern. Der Kunde bezahlte. Der Wert des gelieferten Materials überstieg allerdings nicht mal 3000 Euro. Ein weiterer Kunde aus Duisburg wartet bis heute auf den Handwerker. Was ihn vermutlich weniger ärgern würde, hätte er nicht 2000 Euro bezahlt und den Angeklagten danach vergeblich mehrfach angerufen und angeschrieben.

Ziemlich teuer wurde eine Klimaanlage für einen weiteren Düsseldorfer. Er zahlte zunächst 3000 Euro. Und ließ sich dann vom Angeklagten überzeugen, dass er eine staatliche Sonderförderung in Anspruch nehmen könne. Das allerdings nur, wenn er vorab die komplette Rechnung zahle. Der Geschädigte schob noch einmal 5800 Euro nach und hörte nichts mehr vom 44-Jährigen.

Angeklagter legte Geständnis ab

Der räumte vor Gericht alle Taten ein. Allerdings versuchte er, seine Schuld zu relativieren: Ein Hauskauf, die überraschende Trennung von seiner Ehefrau und andere Katastrophen hätten ihn dazu gezwungen, mit dem Geld der Kunden finanzielle Löcher zu stopfen. Immerhin: Im Vorfeld der Verhandlung hatte der 44-Jährige Kontakt zu allen Geschädigten aufgenommen, um Rückzahlungen zu vereinbaren.

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Vor dem Hintergrund, dass der Angeklagte gerade mit einem neuen Unternehmen Fuß fasst und sich seine desolaten finanziellen Verhältnisse stabilisiert haben, gab das Gericht dem 44-Jährigen – trotz einschlägiger Vorstrafen – noch eine letzte Chance: Die Vollstreckung einer zweijährigen Haftstrafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. „Der Angeklagte hat einen guten Eindruck gemacht“, so der Vorsitzende. Allerdings fügte er nachdenklich hinzu: „Allerdings war das bei den Kunden ja zunächst nicht anders.“