Duisburg. Ein Krankenhausdieb hat in Duisburg fast 15.000 Euro von den Bankkonten einer Seniorin geklaut. Warum das über Monate niemandem auffiel.

Fast vier Monate lang hat ein Mann aus Ruhrort auf Kosten einer 89-jährigen Duisburgerin eingekauft. Die alte Dame hatte zu einem Krankenhausaufenthalt im Juni 2020 sowohl ihre als auch die EC-Karte ihres Mannes mitgenommen und so aufbewahrt, dass der in der Klinik angestellte Dieb diese an sich nehmen konnte. Der 40-Jährige räumte in der Folge beide Bankkonten leer.

Wegen Computerbetrugs in 71 Fällen stand er nun vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz. 4500 Euro hatte er in drei Chargen vom Konto des Ehemanns abgehoben. Mit der EC-Karte der Rentnerin hatte er zahlreiche Textilien, ein paar Elektrogeräte und Spielzeug bestellt. Letzteres und ein Teil der Kleidung waren wohl für seine drei Kinder gedacht.

Angeklagter aus Duisburg-Ruhrort zeigt Scham und Reue

Finanziell ging es dem Angeklagten zur Tatzeit schlecht. Der Aushilfsjob im Krankenhaus warf nicht viel ab, die Unterhaltszahlungen für die Kinder und die Abzahlung von Schulden ließen fast nichts über. „Damit will ich die Tat aber nicht entschuldigen“, so der Angeklagte. „Ich schäme mich, dass ich das gemacht habe.“

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Dass das nicht nur leere Worte waren, hatte der 40-Jährige schon kurz nach der Entdeckung seiner Täterschaft – da er unter seiner Mail-Adresse bestellte, war diese leicht festzustellen – bewiesen. Im Rahmen seiner bescheidenen Möglichkeiten begann er, die Beute zurückzubezahlen. 2150 Euro hat er bislang abgestottert.

Seniorin meldete den Verlust der Karten nicht

„Ich hoffe, dass ich jetzt mehr bezahlen kann“, erklärte er dem Schöffengericht. Denn er hat nun eine deutlich besser bezahlte Festanstellung in einem Entsorgungsbetrieb. Seine Verteidigerin hob zudem hervor, dass die Geschädigte dem Täter die Sache leicht gemacht habe: „Über Monate hat die alte Dame den Verlust der EC-Karten nicht gemeldet und nicht einmal ihre Kontoauszüge kontrolliert.“ Erst dem Sohn der Geschädigten fiel das schließlich auf.

Das Gericht hielt das Geständnis des Angeklagten für sehr wertvoll. Denn die Aufklärung wäre angesichts der Tatsache, dass die Rentnerin inzwischen dement und ihr Mann verstorben ist, recht schwierig geworden. Auch die tätige Reue sprach für den 40-Jährigen. Das wog ein paar Vorstrafen und die große Höhe der Beute zumindest so weit auf, dass sich das Gericht dazu durchrang, dem Mann noch eine Chance zu geben: Die Vollstreckung einer zweijährigen Haftstrafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Den restlichen Schaden, den das Gericht auf 14.788 Euro bezifferte, muss er natürlich auch zahlen.