Duisburg. Weil er die Gartenhütte seiner Eltern ansteckte, stand ein 34-Jähriger vor dem Landgericht. Das Urteil ist nach mehrtägiger Verhandlung gefallen.
In der Nacht zum 22. Juli 2022 zündete ein 35-jähriger Mann aus Ungelsheim in einem Garten auf dem Grundstück seiner Eltern in Huckingen eine Gartenlaube an. Nach dreitägiger Hauptverhandlung fällte das Landgericht am König-Heinrich-Platz ein Urteil: Wegen schwerer Brandstiftung verurteilte sie den Angeklagten zu 18 Monaten Gefängnis und ordnete seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.
Der Angeklagte hatte schon am ersten Verhandlungstag gestanden, gegen 3 Uhr fünf Liter Kraftstoff auf dem Boden des Gebäudes und den in der Laube stehenden Möbeln verteilt zu haben. Mit einem Feuerzeug entzündete er die Hütte. Die Feuerwehr konnte die Holzkonstruktion nicht mehr retten.
Brandstiftung in Duisburg: Binnenschiffer hat psychische Probleme
Er habe in der Hütte etwas gesucht, dass er zu Geld machen konnte, erklärte der Drogensüchtige. Es war aber auch eine Art Hilfeschrei: „Ich kam mit meinem Leben nicht mehr zurecht.“ Als er keine Beute fand, habe er sich spontan zu der Tat entschlossen.
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Der gelernte Binnenschiffer, der sechs Jahre lang als Fahrensmann unterwegs war, stand bereits unter gesetzlicher Betreuung. Seit einiger Zeit leidet er unter einer paranoiden Schizophrenie. Hinzu kam eine durch den überreichen Konsum von Alkohol und Drogen verursachte Psychose.
Gericht ordnete Unterbringung in Entziehungsanstalt an
Ein Gutachter bescheinigte dem Angeklagten, zur Tatzeit nur eingeschränkt schuldfähig gewesen zu sein. Der Gutachter ging davon aus, dass die seelischen Störungen des Angeklagten besonders dann zum Tragen kommen, wenn er Alkohol oder Rauschgift konsumiert.
Die Staatsanwaltschaft sah angesichts der exakten Erinnerung, die der 35-Jährige noch an die Tat hat, keinen Anlass, von einer Schuldminderung auszugehen. Der Anklagevertreter beantragte zweieinhalb Jahre Gefängnis. Auch der Verteidiger forderte lediglich eine Freiheitsstrafe.
Doch das Gericht sah das anders. Da der Konsum von Drogen und Alkohol die Wurzel der Probleme des Angeklagten sei, ordnete sie neben der mäßigen Freiheitsstrafe die Unterbringung an. Den Angeklagten, der nun zeitnah in eine entsprechende Anstalt übersiedeln wird, freute es. „Ich würde gerne eine Therapie machen“, hatte er im letzten Wort gesagt. „Ich bin in den sieben Monaten, die ich jetzt suchtfrei bin, schon viel selbstständiger geworden.“
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