Gericht. Weil er glaubte, seine Freundin betrüge ihn, zündete ein Duisburger (34) deren Wohnung an. Wie es danach mit dem Paar weiterging.
In zweiter Instanz kämpfte ein 34-Jähriger aus Hamborn vor dem Duisburger Landgericht gegen eine zweijährige Gefängnisstrafe wegen schwerer Brandstiftung. Am 13. November 2021 hatte er die Wohnung seiner Freundin angezündet. Tatmotiv war schiere Eifersucht: Er argwöhnte, dass sich die Frau wieder ihrem Ex zuwenden würde. Kein leichter Fall für die Berufungskammer.
Vor der Tat hatte der 34-Jährige noch kräftig Alkohol und Kokain konsumiert. Alle seine Versuche, die Frau telefonisch zu erreichen, scheiterten. Und so ging der Mann gegen 8 Uhr in die Wohnung seiner Angebeteten, für die er einen Schlüssel hatte, und zündete das Bett im Schlafzimmer an. Er öffnete noch schnell das Fenster, was zwar dem Feuer Sauerstoff bot, dafür aber – zum Glück für andere Bewohner des Mehrfamilienhauses – giftige Rauchgase abziehen ließ.
Duisburger Amtsgericht sah vor einem Jahr keine Chance für eine Bewährung
Dann verließ er das Haus, wobei er den beiden in der Wohnung befindlichen elf und 18 Jahre alten Kindern seiner Freundin noch zurief, sie sollten lieber schnell gehen. „Das Schlafzimmer brennt.“ Die Feuerwehr konnte zwar nicht mehr das Schlafzimmer und dessen Deckenverkleidung retten, ein Übergreifen auf andere Teile des Hauses aber verhindern.
Das Amtsgericht hatte im Mai 2022 keinen Raum für eine Bewährung gesehen: Ein nichtiger Anlass der Tat, Drogenkonsum, ungebremste Eifersucht, einige Vorstrafen und eine bereits laufende Bewährung – da sah das Schöffengericht nicht den geringsten Anlass für eine günstige Sozialprognose.
Anwalt: „Die Haft hatte einen positiven Effekt auf meinen Mandanten.“
In der Berufung stellte sich die Sache knapp ein Jahr später allerdings anders dar. Da eine Bewährungsstrafe sofort widerrufen worden war, hatte der Hamborner ein paar Monate hinter Gittern zugebracht. „Das hat einen positiven Effekt auf ihn gehabt“, so sein Verteidiger. Und legte einen aktuellen Nachweis vor, dass der Angeklagte drogenfrei ist.
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Die Beziehung mit der Besitzerin des verbrannten Schlafzimmers laufe inzwischen störungsfrei, referierte der Anwalt. Das Paar ist inzwischen verlobt, wartet auf einen Termin beim Standesamt und will auch beruflich gemeinsame Wege beschreiten: Sie gründen gerade eine Firma für Gebäudereinigung. „In seinem Leben ist viel schiefgelaufen“, so der Verteidiger. „Aber jetzt scheint es richtig gut zu laufen.“ Das sah die Berufungskammer ganz ähnlich und wollte dem Angeklagten seine Zukunft nicht mit einem längeren Gefängnisaufenthalt verstellen: Die zweijährige Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.