Duisburg. Brandstiftung wirft die Anklage einem 35-jährigen Duisburger vor. Der Mann soll unter psychischen Problemen und einer Suchterkrankung leiden.
In einem Garten an der Straße Im Alten Bruch in Huckingen brannte in der Nacht zum 22. Juli 2022 eine Gartenhütte ab. Schnell war klar, dass es sich um Brandstiftung gehandelt haben muss. Und auch der mutmaßliche Täter war bald gefunden: Ein 35-jähriger Mann aus Ungelsheim, der auf dem Grundstück seiner Eltern Feuer legte. Wegen schwerer Brandstiftung steht er nun vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz.
Gegen 2.50 Uhr soll der Täter einen Kanister mit fünf Litern Kraftstoff auf den Boden und die Möbel in der Hütte geleert haben. Dann steckte er die Hütte in Brand. Sie brannte vollständig aus. Eine Tat, die der Angeklagte gleich zu Beginn des auf insgesamt vier Verhandlungstage angesetzten Prozesses einräumte. „Das stimmt so.“ Es habe sich um einen typischen Fall von Beschaffungskriminalität gehandelt, so seine Verteidigerin. „Mein Mandant hat in der Hütte eigentlich nach etwas gesucht, das er zu Geld machen konnte.
Angeklagter: „Ich kam mit meinem Leben nicht zurecht“
Als er nichts fand, habe sich der unter dem Einfluss von Drogen und Alkohol stehende 35-Jährige plötzlich zu der Brandlegung entschlossen. „Mein Mandant kann sich genau an alles erinnern“, so die Verteidigerin.„Er wollte auf seine verzweifelte Lage aufmerksam machen.“ Der Angeklagte bekräftigt das: „Ich kam mit meinem Leben nicht mehr zurecht.“
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Das verlief zunächst recht unauffällig. Der gebürtige Duisburger schaffte das Fachabitur, absolvierte eine Ausbildung zum Binnenschiffer. „Sechs Jahre war ich auf Schiffen unterwegs“, berichtete er der Strafkammer. „Dann wurde ich krank.“ Die Krankheit: Eine paranoide Schizophrenie, zu der sich eine durch Drogenkonsum ausgelöste Psychose gesellte. Fortlaufender Drogenkonsum machte die psychischen Störungen nicht besser.
35-Jähriger stand bereits unter Betreuung
Bereits seit einiger Zeit stand der Angeklagte unter gesetzlicher Betreuung. „Mein Mandant bekam 20 Euro Taschengeld in der Woche“, so seine Anwältin. „Damit kommt man nicht sehr weit.“ Und wenn man unter dem Druck lebt, an Geld für die nächsten Drogen kommen zu müssen, schon gar nicht.
Die Kammer ist mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen besetzt. Zwar handelt es sich nicht um ein Sicherungsverfahren, sondern um eine Anklage. Aber nur in dieser Besetzung kann das Gericht über eine Unterbringung entscheiden, entweder in der Psychiatrie oder in einer Entziehungsanstalt, die Bestandteil des Urteils werden könnte.