Duisburg. Erneut stand ein Duisburger (26) wegen Sexualstraftaten vor dem Landgericht. Innerhalb eines knappen Jahres kassierte er über 23 Jahre Haft.
Das ist eine unglaubliche Zahl: Innerhalb von neun Monaten kassierte ein 26-jähriger Duisburger vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz 23 Jahre und neun Monate Gefängnis. Der notorische Sexualstraftäter stand innerhalb eines Jahres dreimal vor verschiedenen Strafkammern des Gerichts.
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Im jüngsten Urteil wurde er für den sexuellen Missbrauch einer 14-Jährigen bestraft. Im Internet hatte er Kontakt zu dem Mädchen aufgenommen und es dazu überredet, ihm Nacktaufnahmen von sich zu schicken. Mit denen erpresste er die Jugendliche zu einem Treffen in Rheinhausen, bei dem er das Mädchen vergewaltigte. Die Kammer hatte daran nach dreitägiger Hauptverhandlung keinen Zweifel und verurteilte den – wie immer schweigenden – Mann zu weiteren vier Jahren und drei Monaten Gefängnis.
Erstes Urteil im Juli 2022: Zehn Jahre
Im Juli 2022 war der Duisburger erstmals verurteilt worden. Er hatte Frauen, die ihre Dienstleistungen über eine Internet-Plattform anboten zu Sextreffen bestellt, sie dann aber vergewaltigt und ausgeraubt. Dafür gab es zehn Jahre Gefängnis.
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Im Februar 2023 verurteilte das Landgericht den 26-Jährigen wegen ähnlicher Taten zu weiteren achteinhalb Jahren. Diesmal hatte er, über dieselbe Plattform Frauen kennengelernt, die er anschließend mit seinem Wissen über ihre nebenberufliche Tätigkeit zu sexuellen Handlungen erpresste. Eine Geschädigte brachte er damit an den Rand des Selbstmordes.
Den Angeklagten erwartet wohl unbegrenzte Sicherungsverwahrung
Bereits bei der ersten Verurteilung hatte ein Vorsitzender den Angeklagten als gefährlich eingestuft und ihm prophezeit, dass ihn die über die zeitige Strafe hinausgehende unbegrenzte Sicherungsverwahrung erwarte. Dazu kam es allerdings auch im dritten Prozess noch nicht. Denn es fehlt an einer Grundvoraussetzung: Bislang ist noch keines der Urteile rechtskräftig.
Wenn die diversen Urteile irgendwann rechtskräftig werden, müssen sie zudem aufgelöst und auf eine zu bildende Gesamtstrafe zurückgeführt werden. Dabei wird die verhängte höchste Einzelstrafe angemessen erhöht. Es ist zu erwarten, dass die Zahl der Jahre, die der Angeklagte hinter Gittern zubringen muss, auf jeden Fall im zweistelligen Bereich liegen wird.