Duisburg. Ein 33-Jähriger bildete sich ein, seine Freundin kehre zu einem alten Verflossenen zurück. Rasend vor Eifersucht griff er zum Feuerzeug.
Weil er sich einbildete, dass seine Freundin ihn darauf betrügen würde, zündete ein 33-jähriger Duisburger am 13. November 2021 in der Wohnung der Frau in Hamborn die Matratze des Bettes an. Das ganze Schlafzimmer geriet in Brand und war anschließend geraume Zeit unbenutzbar. Die Feuerwehr konnte verhindern, dass sich das Feuer in dem Einfamilienhaus verbreitete. Wegen schwerer Brandstiftung stand der Mann nun vor dem Amtsgericht.
Der Verteidiger hatte zunächst Diskussionen darüber angestoßen, ob der Zeugin, die inzwischen nach islamischem Ritus mit dem Angeklagten verheiratet ist und ihn auch noch standesamtlich ehelichen will, ein Zeugnisverweigerungsrecht zustehe. Die Juristen waren sich einig, dass das so sei. Bei der ebenfalls als Zeugin geladenen 17-jährigen Tochter, deren Stiefvater der Angeklagte wird, waren sich die Juristen da keinesfalls sicher. Aber der Angeklagte machte die Vernehmung der Jugendlichen überflüssig, indem er ein Geständnis ablegte.
Fixe Idee trieb 33-Jährigen zu der Tat
„Wir hatten wenige Tage vorher einen schlimmen Streit“, berichtete der 33-Jährige. Zwei Tage lang habe er seine Freundin nicht erreichen können. „Ich habe mich in die Vorstellung hinein gesteigert, dass sie wieder etwas mit einem alten Ex-Freund anfangen würde.“
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Er schlief nicht, trank dafür zu viel Alkohol und ging schließlich zu der Wohnung, in der sich zu diesem Zeitpunkt nur die 17-Jährige und ihre jüngere Schwester befanden. Er ging ins Schlafzimmer, zündete die Matratze an, schloss die Zimmertür und forderte die Kinder auf, die Wohnung zu verlassen: „Geht raus. Oben brennt es.“ Das alles, so räumte der Angeklagte ein, sei wohl die dümmste Idee seines Lebens gewesen.
Geständnis bewahrte Angeklagten nicht vor dem Gefängnis
Das Schöffengericht hielt dem 33-Jährigen insbesondere dessen Geständnis zu Gute. Zudem habe er dafür gesorgt, dass niemand zu Schaden kommen könne. Und indirekt habe er auch die Alarmierung der Feuerwehr möglich gemacht. Unmittelbar nach Verlassen des Hauses hatte er die Freundin angerufen und ihr mitgeteilt, dass ihre Wohnung brenne.
Zu Lasten des Angeklagten musste sich allerdings eine Reihe von Vorstrafen auswirken. Zur Tatzeit hatte er bereits unter Bewährung gestanden. das Schöffengericht sah daher keinen Raum dafür, dem Mann noch eine weitere Bewährungschance einzuräumen. Es verurteilte den 33-Jährigen zu einer zweijährigen Gefängnisstrafe. Das letzte Wort in dieser Sache wird aber wohl die Berufungsinstanz sprechen.