Duisburg. Mit Nacktbildern soll ein Duisburger (26) eine 14-Jährige erpresst und zum Sex gezwungen haben. Es ist das dritte Verfahren dieser Art gegen ihn.

Wegen sexuellen Missbrauchs steht ein 26 Jahre alter Mann aus Duisburg vor dem Landgericht. Es ist das dritte Verfahren in einer Reihe von Prozessen, in denen über Straftaten entschieden werden muss, bei denen der Angeklagte die Opfer im Internet suchte und fand. In dem Fall, um den es nun geht, soll er digital zu einer 14-Jährigen Kontakt aufgenommen und sie auf perfide Weise zum Sex gezwungen haben.

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Auf einer Internet-Plattform soll der Angeklagte das Mädchen kennengelernt haben. Er überredete die Jugendliche dazu, ihm Nacktbilder von sich zu schicken. Mit denen soll er sie dann dazu gezwungen haben, sich mit ihm zu treffen, und sie zum Sex erpresst haben. Als der Angeklagte einige Zeit später noch einmal Kontakt aufnahm und die 14-Jährige dazu drängen wollte, sich in einem Kölner Hotel mit ihm zu treffen, vertraute sich das Mädchen seinen Eltern an. Die schalteten die Polizei ein.

Duisburger droht nun innerhalb von einem Jahr die dritte Verurteilung

Der Angeklagte schwieg zu Prozessbeginn zu dem Vorwurf. Er bringt bereits Verurteilungen zu mehr als 18 Jahren Gefängnis mit. Im Juli 2022 verurteilte ihn das Landgericht Duisburg wegen Vergewaltigung, Raubes und Körperverletzung zu zehn Jahren. Ende 2020 hatte der 26-Jährige bezahlte sexuelle Kontakte zu einer Frau gehabt, die er anschließend mit angeblichem Video-Material zu erpressen versuchte und dabei auch ihre Familie bedrohte. Die Frau ging zur Polizei. Noch schlimmere Erfahrungen mussten zwei weitere Frauen machen, die ihre Dienste über eine Escort-Seite im Internet anboten und vom Angeklagten brutal vergewaltigt wurden.

Es ist das dritte Verfahren gegen den 26-Jährigen im Duisburger Gericht.
Es ist das dritte Verfahren gegen den 26-Jährigen im Duisburger Gericht. © FUNKE Foto Services | STEFAN AREND

Im Februar dieses Jahres gab es wegen ganz ähnliche gelagerter Fälle noch einmal achteinhalb Jahre Gefängnis für den 26-Jährigen. Wieder hatte er seine Opfer vor allem über die Internet-Plattform „Kaufmich“ gefunden, auf der die Frauen sexuelle Dienstleistungen anboten. Bei Treffen mit dem Mann aus Obermeiderich waren sie um ihren Lohn geprellt, erpresst und bedroht worden.

Bislang ist noch kein Urteil rechtskräftig

Der Angeklagte hatte eines seiner Opfer erpresst, indem er drohte, ihre Familie wissen zu lassen, was sie in ihrer Freizeit treibe. Eine 26-Jährige beging beinahe Selbstmord, weil er von ihr verlangte, ihm weiter zu Willen sein, wenn sie nicht wolle, dass er Nacktbilder von ihr veröffentliche. Das tat er dann trotzdem.

Einer dritten Frau nahm der Duisburger nach einem Treffen die Bezahlung von 500 Euro unter Vorhalt eines Messers wieder ab. In Phasen der vorangegangenen Prozesse hatte der Mann sich alle Mühe gegeben, als psychisch Erkrankter zu gelten. Gutachter bescheinigten ihm allerdings die volle Schuldfähigkeit.

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Sehr viel griffiger hatte der Vorsitzende des ersten Verfahrens das formuliert. Er sprach von „schlechtem Schmierentheater“. Dieser Richter war es auch, der den Angeklagten bereits in einer Urteilsbegründung im Juli 2022 mahnte: „Sie sind gefährlich.“ Und ihm in Aussicht stellte, dass er noch in der zeitlich unbefristeten Sicherheitsverwahrung hinter Gittern landen könne. Dazu kam es bislang allerdings noch nicht. Denn erst einmal müssten vorangegangene Urteile rechtskräftig werden. Genau deshalb konnten sie auch noch nicht zu einer Gesamtstrafe zusammengezogen werden.

>>Zwei weitere Sitzungstage geplant

  • In dem dritten Verfahren gegen 26-Jährigen wird zeitnah mit einem Urteilsspruch gerechnet.
  • Bis Ende April sind vor dem Landgericht zwei weitere Sitzungstage geplant.