Duisburg. Wegen sexuellen Missbrauchs stand ein Duisburger (20) vor dem Jugendgericht. Bei Internet-Kontakten mit Jungen gab er sich als Mädchen aus.
Bei seinen Chats im Internet nannte er sich „Lea“ oder „Lisa“ und tat so, als sei er erst 13 Jahre alt. In Wirklichkeit war ein Duisburger zu diesem Zeitpunkt schon 19 Jahre alt, als er sich auf perfide Weise an Minderjährige heranmachte. In einer Vielzahl von Fällen brachte er rund ein Dutzend Jungen unter 14 Jahren dazu, von sich Nacktbilder und Videos von sexuellen Handlungen zu machen und ihm zu schicken.
Die Anklage listete zwischen Oktober 2020 und Mai 2022 nicht weniger als 26 Taten auf, in denen der Heranwachsende die Jungen, die glaubten mit einer neugierigen Gleichaltrigen Kontakt zu haben, auf diese Weise in die Falle lockte. Rund ein Dutzend männliche Kinder zwischen elf und 13 Jahren fielen darauf hinein.
Duisburger schickte im Gegenzug Nacktbilder eines Mädchens
Sie erlagen den Überredungskünsten des Duisburgers auch deshalb, weil der den Chat-Partnern zur Täuschung im Gegenzug Bilder von nackten jugendlichen Mädchenkörpern schickte. Bei 31 weiteren Gelegenheiten taten die Jungen allerdings nicht das, was der Angeklagte von ihnen wollte. Das Gesetz geht in solchen Fällen allerdings von einer ebenfalls strafbaren Vorbereitungshandlung aus.
Gleich zweimal war die Wohnung des Angeklagten in Rheinhausen durchsucht worden. Jedes Mal beschlagnahmte die Polizei Smartphones mit zahlreichen kinder- und jugendpornografischen Aufnahmen. Insgesamt waren es rund 1000 Dateien, darunter 888 Videos.
20-Jähriger gestand Taten rückhaltlos ein
Der Angeklagte legte ein rückhaltloses Geständnis ab. Er berichtete, dass er in der Haft eine Therapie begann, um seine pädophilen Neigungen zu bekämpfen. Zuvor war er bereits mehrfach therapiert worden. Dabei ging es aber um die Bewältigung eigener Erfahrungen: Als Kind war er Opfer sexueller Gewalt geworden. Die Kammer hielt dem Angeklagten das Geständnis und dessen eigene traurige Kindheit zu Gute.
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Für einen Punkt aber hatten die Richter wenig Verständnis: Der inzwischen 20 Jahre alte Angeklagte war bereits zweifach einschlägig in Erfahrung getreten. Die letzte Verurteilung, Anfang 2022, lag mitten im jetzt angeklagten Tatzeitraum und hatte den Täter offenbar kein bisschen beeindruckt. Vor diesem Hintergrund wurde die bereits bestehende einjährige Strafe um 15 Monate auf insgesamt zwei Jahre und drei Monate Jugendhaft erhöht.