Duisburg. Mit einer Auseinandersetzung unter jungen Männern hatte es das Amtsgericht Duisburg zu tun. Zu der Prügelei gab es eine Vorgeschichte.

Jugendgerichte sind eigentlich nur für zwei Gruppen von Tätern zuständig: Angeklagte, die bei Tatbegehung unter 21 Jahre alt waren und Erwachsene, die Kindern oder Jugendlichen ein Leid zugefügt haben. Aufgrund einer besonderen Verfahrenskonstellation hatte es ein Jugendschöffengericht am Duisburger König-Heinrich-Platz jetzt mit einem anderen Angeklagten zu tun. Ein 25-jähriger Berufskraftfahrer musste sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Die Tat trug auf jeden Fall jugendtypische Züge.

Die Vorgeschichte: Irgendwer hatte angeblich einem Mädchen an das Gesäß gefasst. Was zur Selbstjustiz unter Heranwachsenden führte. Der nun angeklagte 25-Jährige hatte sich in diesem Zusammenhang am 8. März 2019 mit jemandem, der seinen Bruder verprügelt hatte, an der Friedrich-Ebert-Straße in Rheinhausen getroffen. „Ich wollte die Sache nur klären“, so der Angeklagte. Den Bruder hatte er dabei im Schlepptau.

„Klärendes Gespräch“ endete in Duisburg mit Schlägerei

Wie fast immer in solchen Fällen, führte das nicht zu problemlösenden Gesprächen, sondern zu einer weiteren Gewalttat. Laut Anklage hatten die beiden Brüder zuerst auf den Heranwachsenden eingeschlagen, wobei sich der 25-Jährige besonders hervorgetan haben soll. Als schon alles vorbei war, zog der gedemütigte und verletzte Kontrahent einen Teleskopschlagstock und schlug von hinten auf die Widersacher ein.

Was ihm relativ schlecht bekommen sollte. „Der wollte meinen Bruder schlagen, obwohl der gar nichts gemacht hatte. Da habe ich ihm den Schlagstock weggenommen und so lange auf ihn eingeschlagen bis er am Boden lag und blutete“, gab der 25-Jährige zu.

Staatsanwaltschaft wollte gegen zwei Streithähne gemeinsam verhandeln

Die Staatsanwaltschaft hatte die beiden jungen Männer zunächst gemeinsam auf die Anklagebank setzen wollen. Die Anklage lautete gegen beide auf gefährliche Körperverletzung. Doch Corona sorgte dafür, dass es keinen gemeinsamen Prozess gab. Stattdessen wurde das Verfahren gegen den Schlagstockschwinger mit Blick auf eine andere Verurteilung eingestellt.

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Und auch bei dem 25-Jährigen sah das Gericht, das den Prozess gegen den Erwachsenen aufgrund der gemeinsamen Eröffnung vor dem Jugendschöffengericht nicht mehr losgeworden war, vier Jahre nach der Tat noch das große Besteck heraus zu holen. Beide Seiten hätten Gewalt angewandt, beide Seiten hätten etwas abbekommen. Dem Gericht reichte das, um das Verfahren ohne weitere Auflagen einzustellen.