Duisburg. Im Streit um die Vorstandswahlen des Verbands der Duisburger Kleingartenvereine hat das Amtsgericht eine Kehrtwende gemacht – die Hintergründe.
Lange hatte es so ausgesehen, als ob die Vorstandswahlen des Verbands der Duisburger Kleingartenvereine erneut wiederholt werden müssen. Lange hatte sich das Amtsgericht geweigert, die entsprechenden Beschlüsse auf der Versammlung vom 24. Juni 2022 in das Vereinsregister einzutragen (wir berichteten). Es gebe „weiterhin erhebliche Bedenken hinsichtlich der Wirksamkeit“ der erfolgten Wahlen, hieß es noch in einem Schreiben des Gerichts vom 27. Dezember 2022, das der Redaktion vorliegt. Doch nun die Kehrtwende:
Wie Gerichtssprecher Rolf Rausch auf Nachfrage mitteilt, habe es der Verband geschafft, die Vorbehalte auszuräumen. Weitere Einzelheiten nannte er nicht. Klar ist aber, dass die Entscheidung ein Schlag ins Kontor für Carlos Elter ist.
Umstrittene Vorstandswahlen des Verbands der Duisburger Kleingartenvereine
Er wollte bei der Versammlung im vergangenen Sommer als stellvertretender Verbandsvorsitzender kandidieren – durfte aber nicht. Der Hintergrund: Gleich am Anfang war eine neue Satzung verabschiedet worden. Demnach ist es nicht mehr möglich, für ein Amt im Verband zu kandidieren, ohne Mitglied eines Kleingartenvereins zu sein.
Dies betraf Elter. Er ist Vorsitzender des KGV Ruhrau – jenes Vereins, der nach Kündigung seines Verwaltungsvertrags auch noch offiziell aus dem Verband ausgeschlossen wurde. Die Begründung: Elter soll in der Vergangenheit mehrfach gegen essenzielle Regeln im Kleingartenwesen verstoßen, zudem andere Kleingärtner bedroht und beleidigt haben – unter anderem auch den früheren Verbandsvorsitzenden Tugay Diker.
Beispiellose und langjährige Auseinandersetzungen
Elter bestreitet die Vorwürfe und wehrt sich darüber hinaus gegen das Aus für seinen Verein. Es sind Auseinandersetzungen, die Teil einer so noch nicht dagewesenen Fehde in der Duisburger Kleingartenszene mit Machtkämpfen sowie gegenseitigen Anschuldigungen sind und seit Jahren immer wieder Gerichte beschäftigen (wir berichteten).
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Streit um die Verbandswahl im Juni 2022 gab es vor allem deshalb, weil die eingangs beschlossene Satzungsänderung sofort angewendet worden war. Elter, dem so jede Chance auf eine Kandidatur genommen wurde, hatte immer wieder betont, dass Satzungsänderungen erst in das Vereinsregister eingetragen werden müssen, um wirksam zu werden.
Dieser Auffassung folgte lange auch das Amtsgericht. Es könne, so das Gericht sinngemäß in dem Schreiben vom 27. Dezember 2022, diesbezüglich zwar Ausnahmen geben, zu denen der Ausschluss eines Kandidaten von einer Wahl aber nicht gehöre.
Amtsgericht mit Kehrtwende
Danach nutzte der Verband die Gelegenheit, zu der Angelegenheit ausführlich Stellung zu beziehen – offenbar mit durchschlagendem Erfolg. Der neu gewählte Verbandsvorsitzende Karl Ernst Steinwerth hatte bereits im Januar 2023 Optimismus versprüht: „Es gibt Präzedenzfälle, die unser Vorgehen bei den Wahlen legitimieren“, sagt er damals. Und weiter: „Herr Elter hat sich so viele Verstöße geleistet. Ich gehe davon aus, dass die Beschlüsse der Versammlung in Kürze ins Vereinsregister eingetragen werden.“
Dies hat das Amtsgericht nun bestätigt. Steinwerth: „Ich spüre eine große Erleichterung.“ Die ist verständlich. Schließlich hatte sich Elter mit dem sogenannten Duisburger Kreis, der um eine personelle und strukturelle Neuaufstellung des Verbands kämpft, gegen die im August 2020 coronabedingt durchgeführte Briefwahl erfolgreich gewehrt.
Schon Ärger bei früherer Wahl
Demnach waren damals sämtliche Beschlüsse „unter Verstoß gegen das Gebot der Neutralitätspflicht, des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und des Grundsatzes der Chancengleichheit erfolgt und daher nichtig“, so das Amtsgericht zu seiner früheren Entscheidung. So habe der Verband in einem Einladungsschreiben an die Mitgliedervereine „das Maß der erlaubten Wahlbeeinflussung“ überschritten und unmissverständlich empfohlen, keinen Kandidaten aus dem Duisburger Kreis zu wählen. Das Gericht erklärte die Wahl für ungültig.
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Und nun? Auch hinsichtlich der Verbandswahl im vergangenen Jahr ist für Elter das letzte Wort noch nicht gesprochen. Er will den jetzigen Beschluss des Amtsgerichts jedenfalls nicht hinnehmen und hat gegenüber der Redaktion bereits eine Klage angekündigt. Man darf gespannt sein, ob sie zugelassen wird und ob es doch noch zu einer erneuten Wiederholung der Verbandswahl kommt.
>> DER VORSTAND DES VERBANDS DER DUISBURGER KLEINGARTENVEREINE
- Mit der aktuellen Entscheidung des Amtsgerichts Duisburg kommen sämtliche Beschlüsse der Verbandsversammlung aus Juni 2022 ins Vereinsregister – inklusive der Satzungsänderung und Wahlen.
- Karl Ernst Steinwerth ist demnach Verbandsvorsitzender und Bernd Kruse sein Stellvertreter. Beisitzerin ist Melanie Möser. Die weiteren Beisitzer sind Günter Lampe und Frank Welsch.