Duisburg. Weil er mit Daten von Nachbarn und Verwandten Verträge abschloss, aber auch kündigte, stand ein Duisburger (32) vor Gericht. Nun fiel das Urteil.

Bis zuletzt bestritt ein 32-jähriger Duisburger vor dem Amtsgericht jede Schuld. Er schob den Vorwurf, aus Rache alle, von denen er sich zurückgesetzt fühlte, mit Bestellungen und Kündigungen terrorisiert zu haben, weit von sich. Das Schöffengericht hatte zuletzt allerdings keinen Zweifel, dass der Mann sich in einer Vielzahl von Fällen schuldig gemacht hatte.

Es war ein langwieriges Verfahren. Bereits im November 2022 hatte das Gericht den Fall erstmals verhandelt, dabei aber vergeblich auf die Einsicht des Angeklagten gehofft. Im Februar startete der Prozess noch einmal von vorn. An vier Verhandlungstagen wurden zahlreiche Zeugen vernommen.

Duisburger fälschte Verträge: Bekannte bekamen Berge von Zeitschriften und Kündigungsbestätigung vom Vermieter

Zwei Anklageschriften hatten zunächst rund 200 Taten aufgelistet. Um der Sache überhaupt noch Herr werden zu können, waren die Vorwürfe im Vorfeld auf 38 Taten beschränkt worden. Taten, in denen der Angeklagte vor allem Nachbarn und Verwandte durch seine Betrügereien nervte. Die Bestellungen von Waren, zu denen Fan-Artikel des Schlagersängers Jörg Bausch und mit Pferdemotiven verzierte Kuschelkissen gehörten, waren noch die vergleichsweise harmlosesten Taten.

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Schlimmer waren die Abschlüsse zahlreicher Zeitschriftenverträge. Wöchentlich füllten sich die Briefkästen von Bekannten und Nachbarn. Am bösartigsten waren allerdings die gefälschten Kündigungen, mit denen der Angeklagte Geschädigte in die Gefahr brachte, ihre Giro-Konten, ihren Stromversorger oder ihre Wohnung zu verlieren.

Angeklagter beteuerte bis zuletzt, es müsse ein anderer dahinter stecken

Der 32-Jährige beteuerte, es müsse ein Dritter seinen Internet-Zugang gehackt haben. Er sei für das alles nicht verantwortlich. Doch immer wieder fanden sich knallharte Beweise: Waren, die er unter fremden Daten für sich bestellt hatte, wurden in seiner Wohnung gefunden. In einigen Fällen hatte er bei seinen Betrügereien selbst als Zusteller fungiert.

Das Schöffengericht ließ den Mann am Ende mit 18 Monaten auf Bewährung davon kommen. Allerdings nur, weil er nicht vorbestraft war und die letzten in der Anklage erfassten Taten annähernd zwei Jahre zurücklagen. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Außerdem muss der von Bürgergeld lebende Angeklagte 250 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

„Sie glauben doch wohl nicht wirklich, dass sie unschuldig sind?“ Die Vorsitzende fand am Ende des Verfahrens deutliche Worte. „Sie haben sich geärgert, weil sie sich immer als der Letzte gefühlt haben und wollten es allen mal so richtig zeigen. Und wissen Sie was? Jetzt sind Sie wieder der Verlierer. Sie sind nämlich ein verurteilter Straftäter.“