Duisburg. In einer Grünanlage an der Amsterdamer Straße vergewaltigte ein Duisburger (26) eine behinderte junge Frau. Landgericht beendet Berufungsprozess.

Im zweiten Anlauf kam das Berufungsverfahren gegen einen 26-Jährigen aus Hamborn zum Ende. Der Mann, der am 18. Juli 2022 in einer Grünanlage an der Amsterdamer Straße eine junge Frau vergewaltigte, die unter einer Intelligenzminderung leidet, nahm sein Rechtsmittel zurück. Nun muss er zweieinhalb Jahre hinter Gitter.

Gemeinsam hatten Angeklagter und Geschädigte am Tattag auf einer Wiese gesessen und Bier konsumiert. Die junge Frau wies Annäherungsversuche des 26-Jährigen zurück. Als die Dämmerung anbrach, bat sie ihren Begleiter, sie nach Hause zu bringen, weil sie Angst im Dunkeln habe. Doch der dachte gar nicht daran, berührte sie erneut unsittlich.

Vergewaltigung an Amsterdamer Straße: Täter schubste Geschädigte in ein Gebüsch

Die Geschädigte flüchtete. Der Angeklagte setzte ihr nach, holte sie ein und schubste sie in ein Gebüsch. Dann vergewaltigte er sie. Die junge Frau hatte keine Chance, sich gegen den körperlich überlegenen Täter zu wehren. Immerhin schaffte sie es, mit einer Hand unbemerkt ihr Handy aus der Tasche zu ziehen und die Kurzwahltaste ihrer Mutter zu drücken. Die musste die Tat am Telefon mit anhören, ohne ihrer Tochter helfen zu können.

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In erster Instanz hatte der Angeklagte die Tat bestritten. Doch das Schöffengericht war von seiner Schuld überzeugt und verurteilte ihn zu zweieinhalb Jahren Gefängnis. Der 26-Jährige legte Berufung ein. Bereits Mitte Februar hatte sich das Landgericht am König-Heinrich-Platz mit dem Fall befassen müssen. Da hatte der Angeklagte das Rechtsmittel auf die Strafe beschränkt und damit indirekt die Tat erstmals gestanden.

Vorsitzender sprach klare Worte

Aus einem Fortsetzungstermin innerhalb der gesetzlichen Frist wurde nichts. Die Berufungskammer musste nun noch einmal von vorne starten. Die Zwischenzeit hatte der Vorsitzende genutzt, um ein psychiatrisches Gutachten über den Angeklagten erstellen zu lassen. Doch der Sachverständige fand nichts, was auf schuldmindernde Faktoren hätte schließen lassen.

Der Vorsitzende ließ keinen Zweifel daran, dass er das erstinstanzliche Verfahren nicht nur für angemessen, sondern sogar für vergleichsweise milde halte. Nach 20-minütiger Beratung mit seinem Verteidiger nahm der Angeklagte die Berufung zurück und akzeptierte die Strafe.