Duisburg. Ist ein Hund auf einer Parkbank verboten? Ja, sagt die Stadt Duisburg. Wie das Verbot begründet wird und wie hoch ein Verwarngeld ausfallen kann.
Dieser Spaziergang wird einer Duisburgerin wohl in Erinnerung bleiben: Am Wochenende war eine 63-Jährige mit ihrem Hund im Schwelgernpark unterwegs. Bei einer Pause auf einer Parkbank nahm der Vierbeiner getreu dem besten Freund des Menschen neben dem Frauchen Platz. Doch was dann folgte, schildert die Halterin in der Facebook-Gruppe „Duisburger Hundefreunde“ mit mehr als 2700 Mitgliedern: „Bin vom Ordnungsamt verwarnt worden...Hund saß mit mir auf einer Parkbank.“
Ja wird denn der Hund in der Pfanne verrückt? Viele der Herrchen und Frauchen in der Facebook-Gruppe können nicht glauben, dass ein Vierbeiner auf einer Parkbank eine Verwarnung durch das Bürger- und Ordnungsamt hervorrufen kann. Die Welt geht vor die Hunde, werden wohl auch betroffene Vierbeiner denken…
Stadt Duisburg: Warum ein Hund auf der Parkbank verboten ist
Ist ein Hund auf der Parkbank denn wirklich verboten? Ja, erklärt ein Sprecher der Stadt Duisburg auf Nachfrage: Der Städtische Außendienst sei täglich im gesamten Stadtgebiet im Einsatz. Im Rahmen der Präsenzstreifen werden auch die Naherholungsgebiete sowie die Park- und Grünanlagen kontrolliert. „Um den Erholungssuchenden hier einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen, gelten bestimmte Regeln, an die sich alle Besucher halten müssen“, sagt ein Stadtsprecher.
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So werde mit den Kontrollen unter anderem Belästigungen und Störungen wie Lärm und Verunreinigungen der Anlagen begegnet und auf ein rücksichtsvolles Miteinander hingewiesen. Dies betreffe auch die Nutzung von Sitzgelegenheiten.
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In der Antwort der Stadt heißt es weiter: „Leider kommt es immer wieder vor, dass diese durch Personen oder Tiere verunreinigt werden, sei es durch Personen, die auf der Lehne sitzen und ihre verschmutzten Schuhe auf der Sitzfläche abstellen oder etwa durch Hunde, die beispielsweise mit ihren Pfoten und manchmal auch anderen Hinterlassenschaften die Sitzfläche verunreinigen. Auch ist es vorgekommen, dass Sitzgelegenheiten völlig zweckentfremdet werden, die Grenzen zum Vandalismus sind hier fließend.“
Verwarngeld in Höhe von 20 Euro möglich
Um verunreinigten Sitzgelegenheiten und einhergehend auch verschmutzte Bekleidung der Ruhesuchenden zu vermeiden, treffe die Sicherheits- und Ordnungsverordnung hier eine entsprechende Regelung. „Grundsätzlich können Verstöße gegen die unsachgemäße Nutzung mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro geahndet werden“, erklärt die Stadt zur Höhe des Verwarngeldes.
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Sind Angesprochene einsichtig, werde in der Regel von einem Verwarngeld abgesehen. So blieb es auch im Falle der 63-Jährigen bei einer mündlichen Verwarnung. Das Portemonnaie wird es freuen, ihren Hund vermutlich nicht: Dieser dürfte in Zukunft bei einer Pause wohl mit dem Boden vorliebnehmen müssen.