Duisburg. In einem Trennungs-Drama hat ein Duisburger (41) in Neuenkamp seine Ex-Freundin gebissen. Warum es Streit gab. Wie das Gericht den Fall bewertet.

In der Endphase der Beziehung eines Duisburger Paares ging es nicht immer friedlich zu. Mehrfach gab es Streitigkeiten, die zu Polizeieinsätzen führten. Den Höhe- und Schlusspunkt erreichte das Trennungs-Drama als der 41-jährige Ex-Freund der fünf Jahre jüngeren Frau in deren Wohnung in Neuenkamp am 9. März 2022 kräftig in den Oberarm biss. Nun musste das Amtsgericht am König-Heinrich-Platz in Duisburg die Sache aufarbeiten.

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Es war wohl Eifersucht, die den Angeklagten dazu getrieben hatte. Unter dem Vorwand, er wolle noch Sachen aus der zuvor gemeinsam genutzten Wohnung holen, hatte er die Frau besucht. Dann wollte er reden. Sie aber nicht. Doch der 41-Jährige wollte unbedingt sehen, zu wem die Frau telefonisch Kontakt hatte. Im Gerangel um ihr Handy, biss er ihr schließlich in den Oberarm.

Amtsgericht Duisburg: Angeklagter ringt sich zu einem Geständnis durch

Für diese Tat war dem City-Bewohner auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom Amtsgericht ein Strafbefehl wegen Körperverletzung über 1200 Euro (40 Tagessätze zu je 30 Euro) zugestellt worden. Der legte dagegen Einspruch ein. „Das ging ja nicht allein von mir aus“, versuchte er sich zu rechtfertigen. Auch seine Ex-Freundin habe Eifersucht-Attacken gehabt.

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Schließlich gestand der 41-Jährige den Biss aber doch. „Es fällt ihm schwer, weil er sich schämt“, versuchte der Verteidiger seinem Mandanten beizuspringen. Die Aussage der 36-Jährigen ehemaligen Lebensgefährtin hätte an der Tat aber ohnedies wenig Zweifel gelassen. „Aber ich habe ihm verziehen“, berichtete sie. „Inzwischen pflegen wir wieder so etwas wie eine gute Freundschaft. Alleine schon deshalb, weil wir ein gemeinsames Kind haben.“

Bemerkenswerter Antrag eines Referendars

Vor diesem Hintergrund hätten die Strafrichterin und der Verteidiger das Verfahren gerne gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt. Doch der Sitzungsvertreter der Staatsanwalt, ein Referendar, stimmte einer derartigen Verfahrenserledigung nach Rücksprache mit einem Ausbilder nicht zu. Erstaunlicherweise beantragte er stattdessen eine Geldstrafe, die 50 Euro unter der Summe lag, die der Angeklagte als Geldbuße angeboten hatte.

Die Strafrichterin rückte die Sache am Ende gerade. Sie verurteilte den 41-Jährigen zur Zahlung einer Geldstrafe von 600 Euro. Die Anzahl der Tagessätze aus dem Strafbefehl hielt sie dabei für angemessen. Die Höhe der Tagessätze reduzierte sie angesichts der bescheidenen Einkommensverhältnisse des Kommissionierers allerdings auf 15 Euro.