Duisburg/Essen. Bei einer Party in Rheinhausen stach ein Essener mit einem Messer zu. Ein Duisburger wurde lebensgefährlich verletzt. Nun steht das Urteil fest.
Dramatisch verlief in der Nacht zum 27. November 2021 ein Vorfall am Rande einer privaten Party in Rheinhausen. Kurz nach Mitternacht gab es Streit zwischen zwei jungen Männern. Ein 26 Jahre alter Essener stach einem zwei Jahre jüngeren Rumelner die scharfe Klinge eines Butterfly-Messers zwei Mal in die Brust. Der Geschädigte hätte beinahe zu spät bemerkt, dass er lebensgefährlich schwer verletzt war. Vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz musste sich der 26-Jährige nun wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten.
Im Getümmel hatte der Angeklagte versehentlich auch noch eine junge Frau am Unterarm verletzt. Entzündet hatte sich der Streit mit dem Essener offenbar daran, dass der Rumelner sich bei seinen Freunden beschwerte, weil er sich schon seit geraumer Zeit allein um einen Partygast kümmern musste, der zu viel getrunken hatte und sich vor der Türe immer wieder erbrach.
Gewalt auf Party in Duisburg: Ein Stich verletzte den rechten Lungenflügel
Angeklagter und Geschädigter hatten sich zunächst angeschrien und gegenseitig beleidigt. Dann schubste der Essener den Kontrahenten. Der antwortete mit einem Schlag ins Gesicht. Daraufhin griff der Angeklagte zum Messer und stach zwei Mal zu. „Ich habe die Stiche zunächst nicht einmal registriert“, erinnerte sich der verletzte Student im Zeugenstand. Weil er sich nicht gut fühlte, fuhr er kurz nach dem Vorfall mit einem Taxi nach Hause. „Als ich das T-Shirt auszog, sah ich, dass mir Blut die Brust hinunter rann.“
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Die Schwester des 24-Jährigen rief einen Krankenwagen. Es stellte sich heraus, dass die Lunge des Geschädigten verletzt war. Ein Lungenflügel war mit anderthalb Liter Blut gefüllt. Der 24-Jährige musste notoperiert werden. Die körperlichen Folgen hat er weitgehend überwunden. Psychisch sieht das anders aus. „Ich muss jedes Mal daran denken, wenn ich im Spiegel die Narben sehe. Die Tat verfolgt mich oft, wenn ich im Bett liege und einschlafen will.“
Geschädigter leidet bis heute unter den Folgen der Tat
Der Angeklagte legte ein recht pauschales Geständnis ab. Ein Täter-Opfer-Ausgleich, den die Verteidigung im Vorfeld des Verfahrens angestrebt hatte, war nicht zustande gekommen. „Ich bin im Augenblick noch nicht dazu bereit, mich persönlich mit dem Angeklagten über die Tat auszutauschen“, so der Zeuge. Ein Schmerzensgeld war dem 24-Jährigen, der durch die Tat ein ganzes Semester verlor, eh nicht unterbreitet worden.
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Das Schöffengericht verurteilte den Essener zu zwei Jahren und sieben Monaten Gefängnis. Dabei wurde berücksichtigt, dass der Angeklagte bislang unbestraft war und die Tat gestand. Angesichts der Gefährlichkeit und Heftigkeit der Messerattacke und der Folgen für den Geschädigten hielt das Gericht aber eine Strafe für notwendig, die aufgrund ihrer Höhe von über zwei Jahren nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann.