Duisburg. Wegen gefährlicher Körperverletzung und Betruges stand ein Duisburger (49) vor Gericht. Das Schicksal des Mannes ließ wohl niemanden kalt.

33 Betrugstaten gestand ein 49-jähriger Duisburger vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz mehr oder weniger ein. An den spektakulärsten Punkt der umfangreichen Anklage erinnerte sich der angehende Frührentner allerdings nicht mehr: Am 30. Dezember 2019 hatte er angeblich eine Rettungssanitäterin, die dem sinnlos Betrunkenen helfen wollte, mit Pfefferspray attackiert. Doch es stellte sich heraus, dass das so nie geschehen war.

podcast-image

Angeklagter aus Duisburg: Mehrere Wochen im Koma

Das Schicksal des Mannes ließ wohl niemanden kalt. Seine beiden Töchter hatte er nach einer Scheidung allein großziehen müssen. Viele Jahre lang nahm er so ziemlich jeden Job an, um die Kleinfamilie über Wasser zu halten. Im März 2019 stürzte er bei der Renovierung seines Badezimmers rücklings in die Wanne, brach sich mehrere Lendenwirbel und lag Wochen lang im Koma.

Sanitäter waren sicher: Ein gezielter Angriff war das nicht

Als Folge des Unfalls wurden Nerven geschädigt. Inzwischen sitzt der Mann im Rollstuhl. „Gäbe es nicht meine erwachsenen Töchter, hätte ich mich schon umgebracht“, gestand er der Strafrichterin. Weil er erst den Job verlor, ihm dann auch noch die Wohnung gekündigt wurde, habe er allerdings zur Tatzeit recht häufig zum Alkohol gegriffen. „Seit zwei Jahren bin ich trocken.“

[Nichts verpassen, was in Duisburg passiert: Hier für den täglichen Duisburg-Newsletter anmelden.]

Ende Dezember 2019 hatte der Mann sich wenigstens noch einigermaßen in seiner Wohnung bewegen können. Doch er trank viel zu viel. Eine besorgte Tochter rief einen Krankenwagen. „Er war überhaupt nicht aggressiv“, erinnerte sich ein Sanitäter, der ihn schließlich die Treppe herunter Richtung Krankenwagen führte.

Auch interessant

„Vor der Tür hat er irgendwas aus der Tasche genommen und Richtung einer Wand gesprüht.“ Seine Kollegin, die schon auf der Treppe war und sich umdrehte, um zu fragen, ob sie helfen solle, bekam einen Tropfen ins Auge. Die Zeugen waren sicher: „Ein gezielter Angriff war das nicht.“

Für kostspielige Betrügereien gab es eine Bewährungschance

Blieben noch die Betrugstaten. Unter Verwendung der Personalien seines Bruders hatte der bereits einschlägig vorbestrafte Angeklagte zwischen Januar 2019 – also auch schon vor seinem tragischen Unfall – und Mitte 2021 zahlreiche Waren bestellt: Fernseher, Waschmaschinen Telefone, Staubsauger, Schlagbohrmaschinen. In einigen Fällen leistete er zwar Anzahlungen, verursachte insgesamt aber einen Schaden von mehr als 13.000 Euro. „Das war ja nur, weil ich schon einen Schufa-Eintrag hatte und sonst keine Ratenzahlungen mehr hätte machen können“, versuchte sich der 49-Jährige zu rechtfertigen.

Auch interessant

Die Juristen verstanden das als Geständnis. Wer schon Schulden, aber keinen Job mehr hat, könne ziemlich sicher sein, dass er Bestellungen von mehr als 10.000 Euro nie werde bezahlen können, so die verblüffend einfache Beweisführung. Während der Angeklagte vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen wurde, gab es für die Betrügereien 18 Monate Haft. Die Vollstreckung wurde allerdings auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Und das vor allem aus einem Grunde: „Die Taten liegen inzwischen schon Jahre zurück und seitdem ist der Angeklagte nicht erneut auffällig geworden“, so die Strafrichterin.