Duisburg. Vor sieben Jahren soll ein Duisburger (55) mit Drogen gehandelt und Schulden erpresst haben. Was die Beweislage so katastrophal machte.
Mit mehreren Kilo Rauschgift soll ein 55-jähriger Duisburger gehandelt haben. Außerdem soll er den Mann, an den er die Drogen verkaufte, sowie dessen Freundin mit einem Messer bedroht und Geld aus einem gescheiterten Deal gefordert haben. Sieben Jahre danach stand der Angeklagte nun vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz. Es war allerdings nicht nur der lange zeitliche Abstand, der die 5. Große Strafkammer vor erhebliche Beweisprobleme stellte.
2015 und 2016 soll der Angeklagte in mindestens neun Fällen Marihuana und Amphetamin verkauft haben. Ein Geschäft platzte, wofür er den Abnehmer verantwortlich machte. Mit Gewalt soll der damals 48-jährige Mann 1800 Euro gefordert haben. Als er beim ersten Mal nicht den Geschäftspartner in dessen Wohnung in Hamborn antraf, sondern nur die damalige Freundin, soll er auch sie dafür verantwortlich gemacht und mit einem Messer bedroht haben.
Verfahren immer wieder wegen Überlastung zurückgestellt
Der Prozess hat eine sehr lange Vorgeschichte. Mindestens ein Dutzend Mal stellte die zuständige Kammer das Verfahren gegen den nicht in Haft sitzenden Angeklagten wegen Überlastung zurück. Als die Hauptverhandlung 2022 erstmals starten sollte, erkrankte der Walsumer an Corona. Bei einem zweiten Verhandlungsversuch im Oktober fehlte der mitangeklagte mutmaßliche Drogenkäufer. Der Prozess wurde ausgesetzt.
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Bei dem jetzigen dritten Verhandlungsversuch wollte der Angeklagte sich nicht zur Sache äußern. Das erwies sich als höchst kluge Verteidigungsstrategie. Denn der Hauptbelastungszeuge, der ehemalige Mitangeklagte, ist nach wie vor flüchtig. Und es hätte keinen Sinn gemacht, die früheren Vernehmungen des unerreichbaren Zeugen zu verlesen. Denn darin hatte der Mann im Jahr 2016 gegenüber der Polizei innerhalb von drei Tagen sehr unterschiedliche Angaben zu den Mengen und zu den Preisen bei diesen Geschäften gemacht.
Prozess am Landgericht Duisburg eingestellt
Blieb noch die Ex-Freundin des früheren Mitangeklagten. Doch die konnte sich an die versuchte räuberische Erpressung, bei welcher der Angeklagte sie allein bedroht und Geld gefordert haben soll, kaum noch erinnern. Inzwischen muss die 27-Jährige nämlich traumatische Erlebnisse ganz anderer Art bewältigen: Als Folge einer Corona-Schutzimpfung leide sie unter Lähmungen, sitzt in einem Rollstuhl. Allerdings habe der Angeklagte bei der Tat damals doch noch eingesehen, dass sie nichts mit dem Geschäft zu tun hatte, und sich entschuldigt, so die Zeugin.
„Was sollen wir denn da überhaupt für Feststellungen treffen?“ Die Frage des Vorsitzenden war rhetorischer Natur. Die Juristen waren sich einig, dass von der Anklage kein einziges Verbrechen übrig blieb. Allenfalls wären Vergehen beweisbar gewesen. Doch die Strafe dafür wäre von der gesetzlich vorgeschriebenen Kompensation für die vorliegende rechtsstaatswidrige Verzögerung des Verfahrens deutlich überschritten worden. Vor diesem Hintergrund endete der Prozess so, wie es das Gesetz nahe legt: Es wurde eingestellt.