Duisburg. Wegen bandenmäßigen Drogenhandels stehen sechs Duisburger vor dem Landgericht. Bis Mitte 2022 sollen sie in Hochheide aktiv gewesen sein.

Wegen bandenmäßigen Drogenhandels stehen sechs Duisburger im Alter zwischen 22 und 26 Jahren vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz. Sie sollen zwischen Ende 2021 und Mitte 2022 zeitweise erhebliche Teile des Straßenhandels in Hochheide mit Marihuana. Da einer der Angeklagten zur Tatzeit noch Heranwachsender war, findet das Verfahren vor einer Jugendkammer statt.

Zwei Angeklagte sollen die Haupttäter gewesen sein, die sich um die Beschaffung der illegalen Handelsware kümmerten. Die vier Mitangeklagten sollen das Rauschgift als sogenannte „Bunkerhalter“ gelagert haben, aus deren Beständen das Marihuana in den Straßenverkauf ging. In Einzelfällen sollen sie auch selbst kleinere Mengen verkauft haben.

Angeklagte kündigen am ersten Verhandlungstag Geständnisse an

Den Angeklagten werden jeweils zwischen sechs und zwölf einzelne Taten vorgeworfen. Die etwas unübersichtliche Anklageschrift lässt keine Addition von Rauschgiftmengen zu. Mehrfach ist in der Anklage von Bestellungen im Kilobereich die Rede. Insgesamt könnte es sich um irgendwas zwischen 20 und 50 Kilo handeln. Allerdings ist bislang völlig unklar, welche Qualität die Drogen hatten.

Am ersten Verhandlungstag wurde lediglich die Anklageschrift verlesen. Die zahlreichen Verteidiger kündigten für die Angeklagten zudem an, dass sich alle in den nächsten Verhandlungstagen geständig einlassen wollten – zumindest in Bezug auf ihre jeweils eigenen Tatbeiträge.

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Vier der Angeklagten sitzen in Untersuchungshaft, zwei befinden sich auf freiem Fuß. Einige von ihnen hatten schon während des Ermittlungsverfahrens mehr oder weniger umfangreiche Angaben gemacht. Nur die Mengen sind eben nach wie vor unklar. Umstritten ist zudem, ob zusätzlich zum Marihuana auch noch mit deutlich geringeren Mengen Amphetamin und Ecstasy gehandelt wurde. Für das Verfahren sind bis Ende April sieben weitere Verhandlungstage geplant.