Duisburg. Bis zu 60 Männer sollen in Duisburg in eine Sex-Falle getappt sein. So lief die Masche ab und so wurde ein 21-Jähriger dafür bestraft.

Es war eine gemeine Sex-Falle, die ein 21-jähriger aus Duisburg konstruierte. Auf diversen Internetplattformen legte er Profile von Frauen mit klangvollen Namen und gutem Aussehen an. Die Männer, die darauf ansprangen, fanden an den Treffpunkten allerdings keine Damen vor, sondern nur kräftige Herren, die ihnen das Geld abnahmen. Nach mehreren Verhandlungstagen fällte das Landgericht am König-Heinrich-Platz nun ein Urteil gegen ihn und einen 32 Jahre alten Mittäter.

Schon im Ermittlungsverfahren hatte der 21-Jährige zugegeben, an einer Fülle solcher Taten beteiligt gewesen zu sein. Er selbst ging in seinem Geständnis davon aus, dass er bis zu 60 Kunden zu Treffpunkten im Duisburger Stadtgebiet gelockt hatte. Der letzte Kunde war allerdings ein Polizeibeamter gewesen, der gleich ein Sondereinsatzkommando mitbrachte.

Sex-Falle in Duisburg: Ein Geschädigter trug 20.000 Euro mit sich herum

In dem Verfahren vor der Jugendkammer – der 21-Jährige war zur Tatzeit noch Heranwachsender – ging es zuletzt allerdings nur noch um fünf Fälle. Die Beute betrug dabei insgesamt 22.750 Euro. Allerdings auch nur deshalb, weil ein Geschädigter aufgrund einer Kontenpfändung sein Geld lieber in der Geldbörse mit sich herum trug. 20.000 Euro. Ein Glücksfall für die Täter.

Die geringste Beute betrug 350 Euro. In mehreren Fällen hatten die Herren, die am Treffpunkt auftauchten und zunächst so taten, als seien sie die Zuhälter der erhofften Damen, die Zeugen durchsucht und ihnen gleich alles abgenommen. In einem Fall wurde ein Opfer sogar dazu genötigt, noch Geld am nächsten Bankautomaten zu holen. Die Geschädigten schöpften in der Regel erst zu spät Verdacht, weil sie zwischenzeitlich auch Sprachnachrichten mit einer weiblichen Stimme austauschten. Die einzige Frau, die in dem bösen Spiel mitspielte, war nur Telefonistin.

Bewährung für Heranwachsenden (21), Gefängnis für Mittäter (32)

Die Juristen gingen am Ende davon aus, dass es sich bei den Taten um gewerbsmäßigen Bandenbetrug beziehungsweise versuchten Betrug, um schwere räuberische Erpressung, Raub und räuberischen Diebstahl handelte.

Angesichts der hohen kriminellen Energie, die insbesondere von dem 21 Jahre alten Duisburger an den Tag gelegt worden war, fiel die Strafe vergleichsweise milde aus: Zwei Jahre Jugendhaft wurden auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Aber im Jugendrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Zudem hat der Angeklagte inzwischen eine kleine Familie und macht eine Ausbildung. Dass er voll geständig war und obendrein Aufklärungshilfe leistete, tat ein Übriges.

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Der Mitangeklagte hatte weniger Glück. Obwohl er nur bei einigen der Taten dabei gewesen war – er behauptete, es seien nur zwei gewesen, die Kammer ging von fünf aus – muss er für viereinhalb Jahre hinter Gitter. Verantwortlich dafür war vor allem eine einschlägige Vorstrafe.

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