Duisburg. Ein Mann (30) schubste im Hauptbahnhof Duisburg seinen Kontrahenten ins U-Bahn-Gleis, trat ihm gegen den Kopf. Nun sprach das Gericht ein Urteil.
Menschen, die sich am 8. Mai 2021 gegen 14.50 Uhr an Gleis 1 des U-Bahnhofs unter dem Duisburger Hauptbahnhof aufhielten, sahen teilweise schockiert zu, als sich zwei junge Männer beschimpften und miteinander rangelten. Das Blut stockte den Zeugen in den Adern, als einer der Streithähne seinen Widersacher in das 1,50 Meter tiefer gelegene Gleisbett schubste. Wegen gefährlicher Körperverletzung stand der 30-Jährige nun vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz.
Als der 21-Jährige aus Duisburg, der dank seiner guten körperlichen Verfassung noch auf seinen Füßen landete, wieder aus dem Gleis klettern wollte, trat der Angeklagte ihm zwei Mal gegen den Kopf. Dann flüchtete er. Nur weil der 30-Jährige freiwillig von dem 21-Jährigen abließ, stand er nicht wegen versuchten Totschlags vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts.
U-Bahn-Schubser von Duisburg war untergetaucht
Seit 2021 hatte die Justiz versucht, den Aufenthaltsort des untergetauchten Flüchtlings, der sich nach dem Ablauf seiner Duldung inzwischen illegal in Deutschland aufhielt, ausfindig zu machen. Erst seit September 2022 saß der 30-Jährige in Untersuchungshaft. „Ich wollte mich ja immer anmelden“, beteuerte der Angeklagte. Die Tat gestand er zwar rückhaltlos ein. Reue war bei ihm allerdings kaum zu bemerken. „Ich habe einfach nicht nachgedacht. Ich wollte dem doch nicht wehtun.“
Die Tat zu bestreiten, wäre dem 30-Jährigen auch schwergefallen. Bilder einer Überwachungskamera zeigten das Gerangel, den Stoß ins Gleis und mehrere Tritte gegen den Kopf. Einem Wachtmeister, normalerweise gewohnt, alles was in der Verhandlung passiert schweigend zur Kenntnis zu nehmen, entfuhr beim Anblick der Aufnahmen ein Kommentar: „Alter, wenn da ein Zug gekommen wäre!“ Auch die Vorsitzende des Schöffengerichts hielt mit ihrer Meinung nicht hinter dem Berg: „Da fragt man sich, wie sie behaupten können, sie hätten dem Geschädigten nicht wehtun wollen.“
21-Jähriger bagatellisierte überraschend die Tat
Worum es bei dem Streit eigentlich ging, machte die Aussage des 21-Jährigen nicht viel deutlicher. „Ich kannte ihn. Er hat in der U-Bahn einen jungen Kollegen von mir beleidigt“, berichtete der Zeuge. Man sei übereingekommen, am Hauptbahnhof auszusteigen, „um die Sache zu klären“. Das endete, wie eigentlich zu befürchten gewesen wäre, mit lautem Streit, Beleidigungen und führte schließlich 1,50 Meter nach unten. „Ich hatte nur ein blaues Auge“, bagatellisierte der 21-Jährige den Vorfall. Die Entschuldigung des Angeklagten, in der dieser es sich nicht verkneifen konnte, dem Geschädigten eine Mitschuld zuzuweisen, quittierte der 21-Jährige mit zwei Worten: „Kein Problem.“
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Das sahen zumindest die Staatsanwältin und das Schöffengericht anders. „Die Tat war potenziell lebensgefährlich“, stellte die Vorsitzende fest. Zulasten des Angeklagten wirkte sich eine Reihe von Vorstrafen wegen Drogenverstößen aus. Das halbherzige Geständnis war nur wenig wert. Zwar blieb das Gericht deutlich hinter dem Strafantrag der Anklagevertreterin zurück, doch die ausgeurteilte Strafe von zweieinhalb Jahren Gefängnis dürfte eh nur auf dem Papier stehen. Voraussichtlich wird der Angeklagte zügig in sein Heimatland abgeschoben.