Duisburg. Wegen falscher Beschuldigung stand eine Duisburgerin vor Gericht. Sie hatte der Polizei zahlreiche angebliche Übergriffe ihres Ex geschildert.

In einer Wohnung in der Altstadt traf die Polizei in der Nacht zum 20. Februar 2019 eine junge Frau in zerfetzter Bekleidung, die mehrfach durch Schnitte am Bauch verletzt worden war. Ihr Freund, der Inhaber der Wohnung, hatte sie nach einem kurzen Gang zu einer nahen Tankstelle so gefunden und die Polizei alarmiert. Die Zeugin beschuldigte ihren Ex-Freund, sie in der Wohnung überfallen zu haben, als ein Pizzabote hinausging.

Der frühere Lebensgefährte habe sie an eine Heizung gefesselt, sie verletzt und zum Sex gezwungen, berichtete die Frau, die man zunächst für das Opfer hielt. Bei mehreren Vernehmungen bei der Polizei offenbarte die heute 27 Jahre alte Duisburgerin weitere Taten. Seit der Trennung fünf Monate zuvor habe ihr der Ex immer wieder nachgestellt, sie bedroht und mehrfach sexuell genötigt.

Geschichten wie aus einem Grusel-Krimi

Bei einem Vorfall sei sie von hinten niedergeschlagen worden, hatte die Zeugin berichtet. Ein maskierter Mann habe sie dann in ein Auto getragen und zu einer Halle auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs gefahren, wo der Ex sie mit Kabelbindern gefesselt und sich an ihr vergangen haben soll. In den Monaten vor dem 20. Februar 2019 habe es mehrere ähnliche Vorfälle gegeben.

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Nun stand zum wiederholten Male allerdings nicht der damals als Gewalttäter beschuldigte Mann vor dem Amtsgericht, sondern die 27-Jährige selbst. Die Anklage warf ihr falsche Beschuldigung vor, weil sie die sexuellen Übergriffe erlog und sich die entsprechenden Verletzungen selbst zugefügt hatte. Vor Gericht wollte sich die Angeklagte allerdings nicht zu diesem Vorwurf äußern.

Gerichtsmedizinerin: Das Verletzungsbild spricht für sich selbst

Ermittlern war aufgrund des Verletzungsbildes bald der Verdacht gekommen, dass die Frau sich die fünf bis sieben Zentimeter langen oberflächlichen Schnitte am Bauch selbst zugefügt hatte. Eine Rechtsmedizinerin kam zu demselben Schluss. Zahlreiche Narben ähnlicher, teils recht alter, symmetrisch verlaufender Verletzungen sprachen dafür, dass die Angeklagte sich seit längerer Zeit immer wieder Verletzungen zugefügt hatte.

Ein psychiatrischer Sachverständiger erhärtete den Verdacht. Ihm gegenüber hatte die Angeklagte, die unter einer Borderline-Störung leidet, zugegeben, sich bereits im Kindesalter selbst verletzt zu haben. Allerdings kam der Gutachter nicht zu dem Schluss, dass die emotionale Störung so gravierend sei, dass sie sich auf die Schuldfähigkeit der 27-Jährigen auswirke.

Das Schöffengericht hatte – trotz der unentschuldigten Abwesenheit einiger Zeugen und irritierender Gedächtnislücken bei den am 20. Februar 2019 eingesetzten Polizeibeamten – keinen Zweifel an der Schuld der Angeklagten. Wegen falscher Beschuldigung verurteilte es die 27-Jährige zu einer einjährigen Haftstrafe, deren Vollstreckung auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Entscheidend für den recht milden Richterspruch war vor allem der Umstand, dass die Tat inzwischen vier Jahre zurückliegt.