Duisburg. Zum dritten Mal stand eine 32-Jährige wegen eines Raubversuchs vor dem Amtsgericht Duisburg. Es ging um eine 50.000 Euro teure Armbanduhr.
Wegen versuchten Raubes stand eine 31-Jährige vor dem Amtsgericht Duisburg. Laut Anklage hatte sie am 14. Dezember 2020 auf dem Parkplatz eines Supermarktes in Huckingen versucht, einem 80-jährigen Arzt aus Düsseldorf die 50.000 Euro teure Armbanduhr vom Handgelenk zu reißen. Beim dritten Anlauf – jedes Mal reiste die Frau eigens aus Rumänien an – kam der Prozess vor dem Schöffengericht nun endlich zu einem Ende.
Die Frau soll dem Geschädigten ihre Hilfe angeboten haben. Obwohl der ablehnte, soll sie sich untergehakt und ihn zu seinem Auto begleitet haben. Sie machte sich an seinem linken Handgelenk zu schaffen. Als der Rentner die aufdringliche Person wegschob, soll sie gesagt haben: „Pass auf, dass du deine Uhr nicht verlierst.“ Vor Gericht wollte sich die Angeklagte nicht äußern.
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Mittäter trat Rentner in die Kniekehle
Das könnte das Signal für einen Mittäter gewesen sein. Er soll dem Geschädigten von hinten in die Kniekehle getreten haben. Als der alte Herr einknickte, soll die Angeklagte erneut nach der Uhr gegriffen haben, bekam sie aber immer noch nicht vom Handgelenk. Die Hilferufe des Geschädigten machten Zeugen aufmerksam. Die Täter flüchteten.
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Ein Duisburger Polizist hatte die Idee, dass es sich bei dem Duo um ein Paar handeln könne, das in Düsseldorf eine ähnliche Tat begangen haben soll. Doch die Präsentation entsprechender Fotos fand erst ein Jahr nach der Tat statt. Wahllichtbildvorlage heißt das im Amtsdeutsch und das Gericht hatte seine liebe Mühe, überhaupt herauszufinden, wer die Vorlage der zufällig ausgewählten Fotos, unter denen auch jenes der Angeklagten war, durchgeführt hatte: Es war nicht die Beamtin gewesen, die in den Akten stand. Sie hatte einem hospitierenden Kollegen nur ihren Computerzugang geliehen.
Einblicke in unprofessionelle Ermittlungen der Polizei
Der junge Polizist, der die Wahllichtbildvorlage - seine erste - tatsächlich vornahm, erinnerte sich im Zeugenstand kaum noch. Und dokumentiert hatte er wenig. Am Ende konnte man den Schluss ziehen, dass der Uhrenbesitzer nicht die Angeklagte, sondern nur einen Leberfleck wieder erkannt hatte. Der Geschädigte folgte seiner Vorladung übrigens auch im dritten Anlauf nicht. Erneut bescheinigte ihm ein Arzt, er sei wegen einer fiebrigen Erkrankung bettlägerig.
Die Vorsitzende hatte die Nase voll. Sie erklärte den unter einer schweren chronischen Erkrankung leidenden 80-Jährigen für unerreichbar und schloss die Beweisaufnahme. Angesichts der mehr als dürftigen Beweislage lautete der Strafantrag von Staatsanwältin wie Verteidigerin auf Freispruch. Das entsprechende Urteil fiel nach kurzer Urteilsberatung.