Duisburg. Wegen eines Raubversuchs steht eine Frau (31) vor Gericht. Sie soll auf einem Supermarkt-Parkplatz in Huckingen einen Komplizen gehabt haben.

Die scheinbare Hilfsbereitschaft, die eine 31-Jährige am 14. Dezember 2020 gegenüber einem älteren Herrn auf dem Parkplatz eines Supermarktes an der Düsseldorfer Landstraße in Huckingen an den Tag legte, soll nur vordergründig gewesen sein. Tatsächlich soll die Frau nur an einem interessiert gewesen sein: an der Armbanduhr des Mannes. Die war nämlich 50.000 Euro wert. Jetzt muss sich das Amtsgericht am König-Heinrich-Platz mit dem Fall befassen.

Der Rentner war mit seinem voll beladenen Einkaufswagen Richtung Auto unterwegs gewesen, als sich die Frau bei ihm eingehängt habe. Dabei war der Mann gar nicht an Hilfe interessiert gewesen. Erst recht nicht, nachdem die Frau an seinem Handgelenk herumfummelte. Der ältere Herr soll die aufdringliche Person weggestoßen haben. Die soll ihm noch einen guten Rat gegeben haben: „Pass auf, dass du deine Uhr nicht verlierst.“

Unbekannter Mittäter brachte Geschädigten durch Tritt in die Kniekehle zu Fall

Der Satz soll das Signal für einen unbekannt gebliebenen Mittäter gewesen sein. Er trat dem Rentner in die Kniekehle und brachte ihn so zu Fall. Die 31-Jährige soll noch ein weiteres Mal vergeblich versucht haben, dem auf dem Boden liegenden Geschädigten die Uhr vom Arm zu reißen. Doch der schrie so lautstark um Hilfe, dass andere Einkäufer aufmerksam wurden. Die Frau und ihr mutmaßlicher Komplize sollen daraufhin schnell das Weite gesucht haben.

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Vor dem Schöffengericht wollte sich die aus Rumänien stammende Angeklagte, die keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, nicht zur Person oder zur Sache äußern. Ihre Anwältin sprach dafür um so mehr: Sie warf der Polizei vor, die Auswahl von Lichtbildern, aus der der Geschädigte die Angeklagte als Täterin heraus pickte, nicht fachgerecht zusammengestellt zu haben. Daher dürfe dieses Beweismittel nicht verwertet werden.

Über diesen Antrag kann sich die Vorsitzende allerdings noch bis Dezember Gedanken machen. Denn die beiden Zeugen fehlten. Der Ermittler weilte auf einer Fortbildung, und der Geschädigte lag krank im Bett. So wird nun erst Anfang Dezember wieder in dieser Sache verhandelt werden.