Duisburg. Der Verdacht, den Corona-Impfpass gefälscht zu haben, kostet einen Duisburger den Job bei einer Recyclingfirma. So endet der Streit vor Gericht.
Weil er ein gefälschtes Corona-Impfzertifikat vorgelegt haben soll, kündigte die DK Recycling einem Ingenieur am 7. Januar 2022 fristlos. Den Beweis für ihren Verdacht konnte die Arbeitgeberin aus Duisburg, aber vor dem Landes-Arbeitsgericht (LAG) in Düsseldorf nicht erbringen. Deshalb einigte sie sich nun mit dem geschassten Mitarbeiter auf eine üppige Entschädigung für den Verlust seines Arbeitsplatzes.
Auch interessant
Dabei hatte die 8. Kammer des LAG schon beim Auftakt der Verhandlung über die Kündigungsschutz-Klage schon im vergangenen Oktober deutlich gemacht, dass die Fälschung eines Impfnachweises durchaus ein Kündigungsgrund ist. So sah es auch die Hochfelder Hütte: Im Gespräch mit dieser Redaktion vor einem Jahr berichtete die Geschäftsführung der einstigen Kupferhütte von insgesamt sieben Mitarbeitenden, die aus gleichem Grund die Kündigung bekommen hatten.
Streit um Corona-Impfpass in Duisburg: DK Recycling feuerte Ingenieur
Ungeimpfte Mitarbeiter unterliefen die umfangreichen Maßnahmen zum internen Infektionsschutz und gefährdeten damit den Betrieb der Hütte, befürchtete die Geschäftsführung. Denn am 24. November galt die 3G-Regel: Den Arbeitsplatz durfte nur betreten, wer entweder geimpft, genesen oder getestet war. Die Duisburger Fälle zählen zu den zahlreichen dieser Kündigungsklagen, die Arbeitsgerichte über das Ende der Pandemie hinaus beschäftigen.
Impfung in Berlin machte Duisburger Arbeitgeber misstrauisch
DK Recycling- Aus der Existenzkrise in die GewinnzoneEin EU-Impfzertifikat, das der Ingenieur Ende November 2021 im Betrieb vorlegte, gab Anlass zum Misstrauen. Demnach war er im September in Berlin von einer Ärztin geimpft worden, gegen die Ermittlungen wegen des Verdachts des illegalen Handels mit gefälschten Impfausweisen liefen. Für die DK Recycling Grund genug, die fristlose Kündigung auszusprechen. Schon dem Duisburger Arbeitsgericht, das im März 2022 der Kündigungsschutzklage stattgab, hatte das nicht ausgereicht. Auch das LAG hatte eine Beweisaufnahme gefordert, um die Fälschung rechtssicher zu belegen.
[Nichts verpassen, was in Duisburg passiert: Hier für den täglichen Duisburg-Newsletter anmelden.]
Zu viel kassiert- Betriebsräte von DK Recycling müssen gehenErmittlungen der Duisburger Kripo ergaben, dass die laut Impfpass verwendeten Biontech-Chargen tatsächlich existierten. Die von der Kammer vernommene Ärztin versicherte, den Duisburger selbst geimpft zu haben. Ein Neffe des Klägers, den der in Berlin besuchte, als er krankgeschrieben war, habe ihn bei ihr angemeldet. Der Verdacht des illegalen Impfpass-Handels gegen sie habe sich nicht bestätigt.
Abfindung in Höhe von 140.000 Euro
Damit sei der fristlosen Kündigung die Grundlage entzogen, machte die Kammer deutlich. Die Richter regten eine Verständigung an, weil der geschasste Ingenieur keine Weiterbeschäftigung wünschte. Die Parteien einigten sich auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31. August 2022, im Gegenzug erhält der Ingenieur eine Abfindung in Höhe von 140.000 Euro.