Duisburg. Wegen Brandstiftung und Körperverletzung stand ein 32-Jähriger vor der Berufungskammer. Aus Frust hatte er Feuer an Räumen des Jobcenters gelegt.
So hatten sich die Mitarbeiter des Jobcenters Nord in Hamborn ihren Arbeitstag am 18. Februar 2022 bestimmt nicht vorgestellt. Gegen 13 Uhr züngelten Flammen an Containern, in denen die Sachbearbeiter an der Ecke Duisburger Straße/Walter-Rathenau-Straße vorübergehend arbeiteten. In zweiter Sache musste sich das Landgericht am König-Heinrich-Platz nun mit dieser Brandstiftung beschäftigen.
Weil er partout vom Jobcenter nicht die Förderung bekam, von der er glaubte, dass sie ihm zustehe, hatte sich ein in Neumühl lebender Geflüchteter mit einem Feuerzeug und einem Liter Bio-Ethanol bewaffnet. Obwohl der 32-Jährige wusste, dass sich Personen in den Containern befanden, schüttete er den Alkohol über die außen angebrachten Klimaanlagen und entzündete ihn.
Jobcenter Duisburg: Sachbearbeiter erlitt Augenreizung und verlor sein Gebiss
Die Mitarbeiter konnten das Feuer löschen, bevor es auf die Container übergriff. Einem Sachbearbeiter spritzte der 32-Jährige Ethanol ins Gesicht. Der Mann erlitt dabei nicht nur eine Bindehautreizung, sondern er verlor auch sein Gebiss. Das landete in den Flammen und verbrannte. Das Amtsgericht Hamborn hatte ihn erst vor vier Monaten zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt.
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Der Angeklagte hatte sich kurz nach der Tat selbst der Polizei gestellt. Er sei gefrustet gewesen, dass man seine Wünsche nicht erfüllte und stattdessen immer mehr die Bezüge für die fünfköpfige Familie kürzte, gab er an. Doch vor der Berufungskammer zeichnete sich ein anderes Bild ab: Das Jobcenter hatte dem 32-Jährigen sehr wohl mit zwei Maßnahmen den Wunsch erfüllt, mit Metall zu arbeiten. Doch der Angeklagte brach sie immer wieder vorzeitig ab.
Zeuge leidet bis heute unter den Folgen der Tat
Der 64 Jahre alte Sachbearbeiter, der bei der Tat leicht verletzt wurde und bis heute noch mit einem provisorischen Gebiss klarkommen muss, traute sich im Zeugenstand nicht einmal, den Angeklagten anzusehen. „Ich weiß immer noch nicht, wie ich mit dem Vorfall umgehen soll“, gab er zu. Schon vorher unter psychischen Problemen leidend, habe sich sein Zustand durch die Tat verschlechtert.
Der Angeklagte beteuerte mehrfach, dass ihm das alles sehr leidtue und er so nie hätte reagieren können. Doch er relativierte diese Beteuerungen, als er kurz vor Ende der Beweisaufnahme einen bemerkenswerten Satz sagte: „Ich verstehe nicht, dass man mich zu dieser Tat gebracht hat.“
Die Berufungskammer senkte die Strafe dennoch auf zwei Jahre und setzte sie zur Bewährung aus. Begründung: Der Angeklagte habe sich selbst gestellt, sei von Anfang an geständig gewesen, zeige Reue und sei als Familienvater besonders haftempfindlich.