Duisburg. In Neudorf drosch ein Duisburger (26) auf einen bewusstlosen Polizisten ein – mit schweren Folgen für den Beamten. Vor Gericht überraschte er.
Ostern ist ein Friedensfest. Doch einen damals 59 Jahre alten Polizisten aus Neudorf brachte ein gewalttätiger Vorfall in der Osternacht 2018 ins Krankenhaus. Als der Beamte nachsehen wollte, wer da in der Nähe seiner Wohnung mitten in der Nacht so einen Krach machte, wurde er von zwei Angreifern niedergeschlagen. In zweiter Instanz musste sich das Duisburger Landgericht am König-Heinrich-Platz jetzt noch einmal mit dem Vorfall befassen.
Die jungen Leute, die mit einem knatternden Moped auf der Ankerstraße ihre Runden drehten, waren dem dienstfreien Beamten auf die Nerven gegangen. Er zog sich etwas über, ging vor das Haus und wollte das Nummernschild fotografieren. Als der Polizist den Mopedbesitzer nach einem kurzen Wortwechsel durch einen Griff an den Kragen festhalten wollte, schlug dieser ihn nieder. Ein Begleiter drosch auf den Kopf des am Boden liegenden Polizisten zweimal mit einem Teleskopschlagstock ein.
Duisburger Polizist verrichtete nach der Tat nur noch Innendienst
Der Geschädigte erlitt einen Augenhöhlenbruch und eine große Platzwunde am Schädel. Bis zu seiner altersgerechten Pensionierung im Jahr 2022 machte der Beamte nur noch Innendienst und Schulungen. Die beiden Angeklagten waren im Oktober 2021 vom Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Der Mopedbesitzer, ein 25-jähriger Brandenburger, wurde zu acht Monaten mit Bewährung verurteilt. Das Urteil wurde im vergangenen Jahr rechtskräftig, weil der Mann nicht zu seiner Berufungsverhandlung erschien.
Einen bereits mehrfach einschlägig vorbestraften 26-jährigen Duisburger verurteilte das Amtsgericht wegen seines brutalen Einsatzes des Schlagstocks zu drei Jahren und vier Monaten Gefängnis. Der 26-Jährige legte dagegen Rechtsmittel ein. Auch die Staatsanwaltschaft zog in die Berufung, weil sie die Strafe für zu niedrig hielt. Das Ergebnis der zweitinstanzlichen Verhandlung war damit völlig offen.
Angeklagter entschuldigte sich unter Tränen
Doch zu Beginn der Berufungsverhandlung überraschte der Angeklagte sogar seinen Verteidiger. Er beschränkte das Rechtsmittel auf die Höhe der Strafe und räumte damit seine Tat erstmals ein. Bis dato hatte er vor Gericht stets geschwiegen. Nun entschuldigte sich der 26-Jährige unter Tränen bei dem verletzten Polizisten im Ruhestand: „Es tut mir wirklich sehr leid.“
Die Berufungskammer hielt das nicht für Taktik, sondern für echte Reue. Zudem billigte sie dem Angeklagten, im Gegensatz zur ersten Instanz, aufgrund Alkohol- und Drogenkonsums mildernde Umstände zu.
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Mit Blick darauf, dass das Geständnis eine mehrtägige Verhandlung überflüssig machte und auch wegen des langen zeitlichen Abstands zur Tat – sie liegt inzwischen fast fünf Jahre zurück – gab das Gericht dem Angeklagten eine Chance. Die Strafe wurde auf 21 Monate reduziert und auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt. In dieser Zeit muss der 26-Jährige – wie schon in erster Instanz – 5000 Euro Schmerzensgeld an den Geschädigten zahlen und er muss drogenfrei bleiben, was er regelmäßig durch einen selbst finanzierten Drogentest nachweisen muss.