Duisburg. Ein 69-Jähriger aus Duisburg verkaufte angeblich gesunde Pülverchen an Senioren. Der Schwindel fiel auf. Der Beecker stand nun vor Gericht.
Die weißen und roten Pülverchen, die ein 69 Jahre alter Mann aus Duisburg-Beeck von seiner Wohnung aus vertrieb, waren angeblich ja so gesund. Magnesium, Calcium, Kalium, Zink, Eisen und jede Menge Vitamine waren laut Aufschrift auf den Dosen enthalten. Waren sie auch, aber nur in Bruchteilen dessen, was die Packungsaufschrift versprach. Wegen Verstoßes gegen die Kennzeichnungspflicht und gegen das Nahrungsergänzungsmittelgesetz stand der Verkäufer nun vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz.
Die Mineralien waren in den Produkten, die zur Hauptsache aus Lecithin bestanden, nur zu einem Fünfzigstel bis Hundertstel der angegebenen Mengen enthalten. Noch krasser war das Missverhältnis bei den Vitaminen. So enthielt ein Produkt angeblich 1800 Milligramm auf 100 Gramm. Tatsächlich wurde bei einer Laboranalyse nicht mal ein Milligramm gefunden.
Die Pülverchen aus Duisburg wurden auch bei Kaffeefahrten verkauft
Mindestens vier Kunden hatte der Duisburger beliefert. Über die Dunkelziffer lassen sich nur Mutmaßungen anstellen. Insgesamt 65 Dosen, Gesamtpreis rund 1000 Euro, hatte er an Rentnerinnen und Rentner in ganz Deutschland verkauft. Und an eine Gaststätte in Erlenbach in der Südwestpfalz, wo die Dosen – man ahnt nur zu welch schwindelerregendem Preis – bei Kaffeefahrten an ältere Semester weiter verkauft wurden. Was der Angeklagte auch wusste.
Dass der 69-Jährige, der niemals ein Gewerbe anmeldete, auf die Rechnungen schrieb, es handele sich nicht um Handelsware, sondern er verkaufe nur privat, war ein vergebliches Täuschungsversuch. „Sollten sie jetzt auf die Idee kommen, sich damit herausreden zu wollen, dass sie nicht gewerblich verkauft haben, schicke ich die Akte zur Steuerbehörde“, drohte die Strafrichterin.
Richterin übergibt 69-Jährigem dicken Papierstapel
Überhaupt fragte sie sich, warum der Angeklagte gegen einen Strafbefehl, der ihn zur Zahlung von 3500 Euro (70 Tagessätze zu je 50 Euro) verurteilte, Einspruch eingelegt hatte. „Das ist eine milde Strafe“, verriet die Richterin dem rückhaltlos geständigen Freizeit-Nahrungsergänzungsmittelproduzenten. Und sie übergab dem Angeklagten einen dicken Stapel Papier. Sie hatte bei der Vorbereitung des Prozesses einfach mal alle Vorschriften ausgedruckt, die der 69-Jährige verletzt hatte.
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„Wenn ich sie verurteilen muss, kommen mindestens 90 Tagessätze dabei heraus“, stellte sie keinen Widerspruch duldend fest. Nach kurzer Beratung mit seinem Anwalt nahm der 69-Jährige, dessen Gesichtsfarbe zwischendrin von Weiß zu Hochrot gewechselt hatte, seinen Einspruch zurück.