Duisburg. Seit 2015 lernen Kinder und Jugendliche mit und ohne Förderbedarf in Duisburg im Gemeinsamen Lernen. Wo es gut läuft und wo es hapert.
Rund acht Jahre nach dem Beginn des „Gemeinsamen Lernens“ bleibt an den Duisburger Schulen noch viel Luft nach oben. Für Verbesserungen bei der Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit Förderbedarf in Grund-, Gesamt- und Sekundarschulen fehlt es vor allem an Personal. Fortschritte und Defizite bei der inklusiven Schulentwicklung zeigt ein Bericht des Inklusionsbüros im Amt für Schulische Bildung auf, den jetzt der Schulausschuss diskutierte.
Bestmögliche Bildung als Grundlage für den Wirtschaftsstandort Duisburg
Mit dem Inklusionsbüro wird das Schulamt dem Umfang der Herausforderung in Duisburg gerecht. „Das Glas ist halbleer, nicht halbvoll“, sagt Abteilungsleiterin Irma Lababidi dennoch. „Wir würden gern noch viel mehr machen, die Schulen besser mit Geld ausstatten. Wir brauchen mehr Möglichkeiten und Unterstützung beim Personal.“ Die bestmögliche Hilfe auf dem Bildungsweg sei die Grundlage für den Wirtschaftsstandort Duisburg, betont Lababidi: „Wir werden jede Unterstützung vom Land brauchen, wenn wir erfolgreich bleiben wollen.“
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Die Zahlen: 1180 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf besuchen (Stichtag 19. September 2022) elf Gesamtschulen sowie jeweils zwei Real- und Sekundarschulen. Sie sind seit 2019 „dauerhafte Orte des gemeinsamen Lernens“, ebenso wie 38 Grundschulen (von insgesamt 75), die 490 Mädchen und Jungen aufnehmen. Weitere Grundschulen sollen mittelfristig hinzukommen. Weitere 2388 Kinder und Jugendliche lernen an den neun Förderschulen.
Entscheidung gegen die Auflösung der Förderschulen bestätigt sich als richtig
Die Entscheidung vor acht Jahren, die Förderschulen in Duisburg nicht wie andere Städte aufzulösen, bestätigt sich nun als richtig. Sie sind für viele Eltern weiterhin die Lernorte der Wahl für ihre Kinder, außerdem wäre die Belastungsgrenze der Regelschulen mit einer Aufnahme der Förderschüler sicherlich überschritten.
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Förderbedarf kann in einem sogenannten AO-SF-Verfahren auf Antrag der Schule vom Schulamt festgestellt werden in den Bereichen geistige, körperlich-motorische und emotionale/soziale Entwicklung, Sprache und Lernen. „Wir müssen auch über die Schüler reden, die eigentlich auch das Verfahren durchlaufen müssten“, sagte eine Lehrerin im Schulausschuss zur „Dunkelziffer“.
Förderbedarf sei aber nicht zu verwechseln mit Rückständen bei Spracherwerb und Lernen, warnt Irma Lababidi. „Deshalb hat man viele Kinder lange einfach in eine Förderschule gesteckt, obwohl sie die deutsche Sprache nicht konnten.“ Über 4000 Schülerinnen und Schüler befinden sich deshalb aktuell in der Erstförderung, mehr als in jeder anderen Stadt in NRW. An zwei neuen Standorten der Erstförderung in der Gneisenauschule (Neudorf) und der Kranichschule (Wanheimerort) werden demnächst 220 geflüchtete Kinder und Jugendliche auf den Übergang in die Regelschulen vorbereitet.
Neue Räume, Möbel und Technik für das Gemeinsame Lernen
Für die Ausstattung der Schulgebäude ist die Stadt zuständig. Verschiedene weiterführenden Schulen wurden für das gemeinsame Lernen mit Differenzierungsräumen, Lerninseln, Ruhebereich und Mehrzweckräumen ausgestattet. Hilfreich ist neue Technik wie Beamer, Laptops, Tablets und Bluetooth-Boxen. Vor zwei Jahren begann die Ausstattung der Grundschulen. Mittlerweile seien sie „insgesamt in der Regel gut ausgestattet“, berichtet das Inklusionsbüro.
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Prekär bleibt die Ausstattung mit Personal. Auf Stellenausschreibungen der dafür zuständigen Bezirksregierungen finden sich keine Bewerber. Weil vor allem Sonderpädagogen fehlen, sind Doppel-Besetzungen in Klassen, die mehrere Kinder mit unterschiedlichen Förderbedarfen besuchen, zumeist nicht möglich. Immerhin konnten an allen weiterführenden Schulen zwei bis drei Stellen in „Multiprofessionellen Teams“ besetzt werden. Dort arbeiten Lehrer, Sonder- und Sozialpädagogen zusammen, auch Handwerksmeister, Techniker, Köche und Metzger sind mittlerweile an Duisburger Schulen tätig.
Sonderpädagogen: Viele Stellen können nicht besetzt werden
Den Umfang der Personalnot beschreibt die aktuelle Statistik der Schulaufsicht. Demnach können viele weiterführenden Schulen gerade mal die Hälfte des sonderpädagogischen Bedarfs decken. Zwei Beispiele: An Gesamtschulen Meiderich und Globus am Dellplatz, sie haben mit 106 und 116 die meisten Schüler mit Förderbedarf, hat Meiderich mit 9,84 von 11,5 Stellen stadtweit eine der besten Besetzungsquoten, am Dellplatz (9,3 von 13,4) fehlen rein rechnerisch vier Sonderpädagogen.
Die bleiben auch an den Förderschulen Mangelwaren. Eine rechnerische Vollbesetzung hat laut Statistik nur die Kranichschule (Wanheimerort), die seit Jahren eklatante Unterbesetzung der Schule am Rönsbergshof bleibt trotz einiger Zuweisungen bestehen – in Beeck sind lediglich 56 von 81,7 Stellen besetzt.
>>BUNDESFREIWILLIGENDIENST AN DUISBURGER GRUNDSCHULEN
- Zur Unterstützung der Lehrer und des pädagogischen Personals sollen an 13 Duisburger Grundschulen mit offenem Ganztag auch Bundesfreiwilligendienst-Leistende (sogenannte Bufdis) eingesetzt werden.
- Sie seien gewählt worden, weil es im Gegensatz zum Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) für die Bufdis keine Altersbeschränkung gibt. Die ersten sieben Stellen konnten bereits zum 1. September 2022 besetzt werden, weitere sollen folgen, berichtet die Schulverwaltung.