Duisburg/Oberhausen. Ein 40-Jähriger griff in Duisburg und Oberhausen immer wieder zum Feuerzeug und stand nun vor Gericht. Darum bat der Mann die Kammer.
Schweizer sind ja seit Jahrhunderten weithin für ihre Friedfertigkeit und Neutralität bekannt. Nicht ganz so friedfertig war ein gebürtiger Schweizer, der nun vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz stand. Zwischen Ende des Jahres 2021 und September 2022 legte er in Duisburg und Oberhausen immer wieder Feuer. Wegen eines halben Dutzends Sachbeschädigungen mittels Feuerzeug und einer größeren Brandstiftung musste der 40-Jährige sich verantworten.
Mehrfach hatte der Mann, der zur Tatzeit keinen festen Wohnsitz mehr hatte, in Alstaden Mülltonnen und Müllcontainer in Brand gesetzt. Zudem entzündete er die Plane eines Lastwagens, der einem Duisburger Bauunternehmen gehörte. Und eine Plastikplane an einem Baugerüst zerstörte er ebenfalls.
Den größten Schaden richtete er bei seiner letzten Tat am 19. September 2022 am Harry-Epstein-Platz an. Er zündete vor dem Hochhaus der Targobank einen Container an, in dem sich ein Gerät befand, dass bei Problemen mit dem Stromzufluss einen Abfall der Netzspannung im Bankgebäude verhindern soll. Der Sachschaden betrug 62.000 Euro.
Prozess in Duisburg: Angeklagter legte rückhaltloses Geständnis ab
Der Angeklagte machte vor dem Schöffengericht keinen Versuch, seine Taten kleinzureden oder gar abzustreiten. „Die Anklage trifft in vollem Umfang zu“, erklärte sein Verteidiger. Auch aus seinem Motiv machte der 40-Jährige kein Hehl. Nachdem er lange zeit Probleme mit Drogen gehabt habe, sei die Ehe für ihn zunächst ein Segen gewesen: Jahrelang war der Mann drogenfrei, ging einer geregelten Arbeit nach.
Doch dann geriet die Ehe in die Krise. „Meine Frau hat mich rausgeworfen. Ich lebte mehr oder weniger auf der Straße“, so der Angeklagte traurig. Er habe lange Zeit noch gehofft, dass sich die Beziehung irgendwie wieder kitten ließe. „Doch jedes Mal hatten wir wieder Streit. Aus Frust habe ich dann zum Feuerzeug gegriffen. Warum kann ich auch nicht genau erklären.“
40-Jähriger hat sich um psychische Hilfe bemüht
Angesichts seiner zahlreichen Vorstrafen, zu denen Drogenverstöße, Eigentumsdelikte aber auch Körperverletzungen gehörten, machte sich der 40-Jährige nicht die geringsten Illusionen: Ihm war klar, dass es keine Bewährungschance mehr gab. „Mein Mandant hat nur den einen Wunsch: Das Urteil soll heute rechtskräftig werden“, erklärte sein Anwalt am Dienstag. Denn der 40-Jährige saß nach seiner Festnahme nur kurze Zeit in der Untersuchungshaft, zuletzt saß er eine Reststrafe ab.
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In dieser Zeit habe er sich um psycho-soziales Training bemüht. „Ich will die Sache aufarbeiten“, so der Angeklagte. „So etwas darf sich nicht wiederholen.“ Wenn er nun in die Untersuchungshaft zurückmüsse, müsse er auch wieder die Haftanstalt wechseln. „Und dann muss ich wieder von vorne anfangen.“ Das Schöffengericht tat dem 40-Jährigen den Gefallen.
Mit zwei Jahren und zehn Monaten fiel die Strafe vergleichsweise milde aus. Und das Urteil wurde rechtskräftig.