Duisburg. Wegen Betruges stand eine gehörlose Duisburgerin vor Gericht. Sie hatte ihre Opfer davon überzeugt, in ein Anlage-Unternehmen zu investieren.
Betrüger kalkulieren gerne und oft erfolgreich mit der Gier ihrer Mitmenschen. So auch eine 42-Jährige aus Duisburg. 2017 und 2018 überzeugte sie einen Mann und zwei Frauen davon, ihr Geld bei einem Anlage-Unternehmen in Krypto-Währung zu investieren. Doch am Ende landete das Geld, insgesamt rund 31.000 Euro nur in ihrer eigenen Tasche. In zweiter Instanz musste sich nun das Landgericht am König-Heinrich-Platz mit dem Fall beschäftigen.
Die Kunden könnten ohne Risiko ein Vielfaches an Gewinn erwarten, hatte die Angeklagte den Geprellten vorgetragen. In Gebärdensprache. Denn sie selbst wie die Geschädigten sind Gehörlose. Doch es kam gar nicht dazu, dass die Anleger den Wahrheitsgehalt ihrer Angaben hätten überprüfen können. Denn das Geld, das sie an die 42-Jährige zahlten, landete in Euro auf deren privatem Konto und wurde für private Zwecke ausgegeben.
Verhandlung in Duisburg mit zwei Gebärdendolmetschern
Die Angeklagte hatte zunächst dem Strafrichter vor dem Amtsgericht ihre Sicht der Dinge erläutert. Ein Geständnis konnte man das kaum nennen. Der Richter war von ihrer Schuld überzeugt. Wegen dreifachen Betruges verurteilte er die bislang völlig unbescholtene Frau zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe. Die Beute von 31.000 Euro wird eingezogen.
Die Angeklagte zog in die Berufung. Auch die Staatsanwaltschaft legte Rechtsmittel ein. Die Anklagebehörde war der Meinung, dass das Amtsgericht das Vorliegen von gewerbsmäßigen Taten nicht ausreichend geprüft habe. In diesem Fall müsse die Strafe höher ausfallen.
Beide Seiten nahmen Rechtsmittel zurück
Die Berufungskammer sah das allerdings anders. „Sollte sich die Sache wie in erster Instanz darstellen, ist das Urteil durchaus angemessen“, machte die Vorsitzende deutlich. Zuerst sprach die Verteidigerin mit ihrer Mandantin, dann mit dem Staatsanwalt. Nach wenigen Minuten wurde dem Gericht signalisiert, dass beide Seiten ihre Berufung zurücknehmen.
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Das erstinstanzliche Urteil wurde damit rechtskräftig. Von nun an läuft die zweijährige Bewährungszeit, in der sich die Angeklagte nichts mehr zu Schulden kommen lassen darf. Die zwei Gebärdendolmetscher wurden nur noch gebraucht, um den vergeblich erschienenen Zeugen den Weg zur Anweisungsstelle zu erklären, bei der sie ihre Auslagen erstattet bekamen.