Duisburg. Ein Duisburger hatte im Internet gefordert, den Attentäter von Würzburg zu erschießen. Er soll Strafe zahlen – und wollte in Berufung gehen.

Ein psychisch gestörter Mann aus Somalia griff am 25. Juni 2021 in einem Würzburger Kaufhaus ein Messer, tötete drei Menschen und verletzte acht weitere. In den sozialen Netzwerken löste das Trauer und Wut aus. Zu jenen, die im Internet ihren Senf dazu gaben, gehörte auch ein 59-jähriger Duisburger, der eigentlich in zweiter Instanz gegen eine Geldstrafe vorgehen wollte.

In eine Facebook-Gruppe, die sich schon namentlich zu den „Freunden und Verbündeten“ der AfD zählt und zur Tatzeit rund 19.000 Mitglieder hatte, stellte er am 26. Juni 2021 folgenden Kommentar: „Wegschießen. Da gibt es nichts anderes.“ Die Staatsanwaltschaft interpretierte das als öffentlichen Aufruf zur Gewalttat.

Landgericht Duisburg: Berufungskammer musste nicht mehr aktiv werden

Man hätte annehmen können, dass der Angeklagte bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht eine einfache Verteidigungsstrategie eingeschlagen hätte: Die Erklärung, es sei in dem Wort „Wegschießen“ versehentlich nur ein kleines „l“ vergessen worden, wäre kaum zu widerlegen gewesen.

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Der 59-Jährige behauptete dagegen schlicht, er sei das nicht gewesen. Das Amtsgericht Hamborn sah im Oktober 2022 das Gegenteil als erwiesen an. Es verurteilte den offenbar recht gut verdienenden Produktionsarbeiter zu einer Geldstrafe von 5000 Euro (50 Tagessätze zu je 100 Euro). Der legte Rechtsmittel ein.

Doch am Morgen vor der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz zog der Angeklagte sein Rechtsmittel zurück. Aber vielleicht war es ja auch nicht er, der sich da beim Gericht gemeldet hatte.