Duisburg. Ende Januar endet die Frist für die Abgabe der Grundsteuer-Erklärung beim Finanzamt. So weit hängen Duisburgs Immobilienbesitzer noch zurück.
Wenige Tage vor dem Ablauf der Frist Ende Januar hat fast die Hälfe der Immobilienbesitzer in Duisburg noch keine Grundsteuer-Erklärung abgegeben. Damit liegen sie im landesweiten Vergleich am Ende. Die drei Finanzämter rufen deshalb auf zum „Endspurt“. Ansonsten könnten Verspätungszuschläge und Zwangsgelder festgesetzt werden.
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Besonders groß war die Zurückhaltung im Finanzamtsbezirk Hamborn – dort hatten bis zum Jahreswechsel erst 37,4 Prozent der Steuerpflichtigen ihre Erklärung abgegeben. Weniger waren es in NRW nur in Köln-Mitte mit 37,1 Prozent. Wenig besser lief es bei den Finanzämtern Duisburg-West (43,4 %) und Süd (45,4 %).
Zahl der eingegangen Erklärungen hat sich im Januar verdreifacht
Allerdings habe die Zahl der eingegangenen Grundsteuer-Erklärungen im bisherigen Verlauf des Januar deutlich zugelegt, berichtet Simone Kockmann, Leiterin des Finanzamts Duisburg-Süd: „Die Abgabezahlen haben sich in den vergangenen Wochen verdreifacht. In den Duisburger Finanzämtern wurden bisher 68.318 Erklärungen abgegeben, rund 51 Prozent.“
Liegt dem Finanzamt die Erklärung nicht bis zum 31. Januar vor, werde die Abgabe gemahnt, so Kockmann weiter. „Gibt der Eigentümer die Erklärung danach nicht ab, wird das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen.“
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Fragen zur Abgabe der Erklärung auf dem Steuerportal Elster beantwortet die Finanzverwaltung auf www.grundsteuer.nrw.de, Vordrucke zur Abgabe auf Papier gibt es bei den Duisburger Finanzämtern. Für individuelle Rückfragen sind das Finanzamt Süd unter 0203 3001 1959, das Finanzamt Hamborn unter 0203 5445 1959 und das Finanzamt Duisburg-West unter 02065 307 1959 (Mo.-Fr. 9 bis 18 Uhr) erreichbar.