Essen. Die Grundsteuerreform lässt die Köpfe rauchen. Ein Webinar des Steuerzahlerbundes exklusiv für WAZ-Leser war schnell ausgebucht.
Beim Thema Grundsteuerreform raucht vielen Menschen der Kopf. Kein Wunder: Damit die verfassungsrechtlich vorgeschriebene Neuberechnung der auch über die Nebenkosten alle Mieter betreffenden Grundbesitzabgabe überhaupt gelingt, müssen Immobilienbesitzer – in NRW sind das rund 6,5 Millionen – komplizierte Formulare ausfüllen. Der Steuerzahlerbund NRW (BdSt) hilft aktuell mit kostenlosen Webinaren aus, kann die Nachfrage aber kaum bewältigen. Zwei dieser Online-Seminare exklusiv für WAZ-Leserinnen und -Leser mit jeweils knapp 400 Teilnehmern waren binnen kürzester Zeit ausgebucht. Die wichtigsten Fragen und die Antworten von Steuerexperte Hans-Ulrich Liebern vom BdSt haben wir hier zusammengestellt.
Ich besitze eine Eigentumswohnung. Es gibt einen Verwalter und vier Wohnungen, wer macht die Erklärung?
Eigentümer einer Eigentumswohnung geben eine eigene Erklärung ab. Dort erklärt jeder seinen Miteigentumsanteil am Grundstück und seine selbst genutzte Wohnfläche. Der Verwalter kann mit Angaben behilflich sein.
Mein Haus ist Baujahr 1864. Es wurde 1988 saniert. Muss ich als Baujahr 1988 eintragen?
Es wird das Baujahr „vor 1949“ erklärt. Dann müssen zusätzlich Angaben zur Kernsanierung abgegeben werden. Dort wird das Jahr der Beendigung der Sanierung erklärt.
Wird Denkmalschutz berücksichtigt?
Für Baudenkmäler sieht das Gesetz eine Vergünstigung von zehn Prozent auf die Steuermesszahl vor. Es muss zusätzlich die Anlage Grundsteuerbefreiung/-vergünstigung ausgefüllt werden.
Wird eine Privatstraße mit 14 Anliegern mit 1/14 erklärt?
Bei der Angabe zum Grundstück wird die volle Fläche angegeben, darunter aber auch der Miteigentumsanteil mit 1/14. Bei der Anlage Grundstück wird dann die anteilige Grundstücksfläche angeben.
Ich bin Eigentümer eines Einfamilienhauses und an einer Garagen-Grundstücksfläche zu 1/20 beteiligt, kenne aber nicht alle Eigentümer. Wie gehe vor?
Zunächst werden alle Angaben zum Grundstück, zum Haus und zur Garage gemacht, in der gleichen Erklärung dann auch die Angaben zum Gemeinschaftsgrundstück. Hier bitte sowohl die volle Fläche angegeben als auch den Miteigentumsanteil von 1/20. Bei der Anlage Grundstück wird dann die anteilige Grundstücksfläche zur Grundstücksfläche des Hauses addiert.
Müssen bei Mehrfamilienhäusern Keller und Dachgeschoss ausgemessen und aufgenommen werden?
Bei Mietwohngrundstücken wird die Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung angegeben. Kellerräume zählen in der Regel nicht dazu, Dachgeschossflächen nur dann, wenn eine Bewohnung zulässig und möglich ist. Reine Speicherräume fallen nicht darunter.
Wie wird eine unbebaute Gemeinschaftsfläche mit Spielgeräten bei 25 Eigentümer berechnet?
Bei der Angabe zum Grundstück wird die volle Fläche angegeben, darunter auch der Miteigentumsanteil mit 1/25. In der Anlage Grundstück wird dann die anteilige Grundstücksfläche zur Teilgrundstücksfläche einer Eigentumswohnung bzw. zur Grundfläche eines Einfamilienhauses dazu addiert.
Kann ich beim Ausfüllen über das Portal Elster zwischendurch aufhören und abspeichern oder muss ich es komplett in einem Zug durchführen?
Man kann das Elsterformular verlassen und abspeichern. Beim nächsten Login kann das gespeichert Formular aufgerufen werden.
Werden Baumschnittarbeiten, Gartenarbeiten zu den Bewirtschaftungskosten gezählt?
In der Grundsteuererklärung müssen keine Angaben zu Bewirtschaftungskosten gemacht werden. Sie werden pauschal berücksichtigt.
Ein Teil des Grundstückes darf wegen einer Hochspannungsleitung nicht bebaut werden. Das Grundstückwerte-Portal „BORIS“ gibt aber keinen separaten Wert für diesen Teil an.
In diesen Fällen sollte der Gutachterausschuss oder das Katasteramt kontaktiert werden. Vielleicht gibt es dort einen eigenen Bodenrichtwert. In der Grundsteuererklärung sollte man auf jeden Fall im Bereich ergänzende Angaben dazu ein Hinweis gegeben werden. (mko)