Duisburg. Betreiber eines Restaurants in Duisburg versuchen, sich mit privaten Ersparnissen über Wasser zu halten. Das Geld vom Staat ist noch nicht da.
Für die Betreiber des Restaurants Lumar in Duisburg ist die Lage seit der Corona-Pandemie hart. Abhilfe sollte die staatliche Überbrückungshilfe leisten. Den Antrag hatte das Ehepaar pünktlich gestellt. Aber seitdem gab es keinerlei Rückmeldung. Inhaber Witold Czogalla fragt sich: „Wann kommt die Hilfe denn an?“
Die sogenannte Überbrückungshilfe IV konnten grundsätzlich alle Unternehmen beantragen. Die Voraussetzung: Der Betrieb musste in den Monaten Januar bis Juni 2022 einen Umsatzverlust von mindestens 30 Prozent im Vergleich zu den Referenzmonaten 2019 zu beklagen haben. Dabei musste erkenntlich sein, dass diese Einbrüche Corona-bedingt zustande gekommen waren.
Duisburger Restaurantbetreiber: Antrag fristgerecht eingereicht – ohne Reaktion
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Witold Czogalla sagt, er habe seinen Antrag fristgerecht zur Jahresmitte eingereicht. Dafür suchte er hunderte Rechnungen und sonstige Unterlagen zusammen. Nach eigenen Angaben war bei ihm durch die Pandemie ein Umsatzverlust in Höhe eines Kleinwagens zustande gekommen. Doch seit dem Antrag haben weder er noch sein Steuerberater etwas gehört.
Für ein kleines Restaurant ist eine solche Situation schwer zu bewältigen. Die Planungssicherheit fehlt, ein Ausblick auch. Czogalla hat sich bisher mit privatem Geld über Wasser gehalten. Seine Dezemberrechnungen konnte er nur bezahlen, indem er seinen Kreditrahmen erhöhen ließ. Die Czogallas mussten die Öffnungszeiten einschränken und die Speisekarte ändern: Montags und dienstags ist nun Ruhetag, viele Lebensmittel kaufen die Gastronomen im Angebot. Unterstützung kommt bisher statt vom Staat von der Familie.
Wirtschaftsministerium: Bis alle Unternehmen Geld bekommen, dauert es noch
Laut Wirtschaftsministerium NRW haben in NRW bislang 72 Prozent der Antragsteller die Überbrückungshilfe ausgezahlt bekommen. In Zahlen heißt das: Von 26.072 Unternehmen, die das Geld beantragt haben, ist es bei 19.021 eingegangen. Diese Zahlen gelten für ganz NRW; eine Aufschlüsselung für einzelne Städte gibt es laut Wirtschaftsministerium nicht.
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Und wann bekommen die restlichen 7051 Betriebe die staatliche Hilfe? „In NRW wird voraussichtlich im 1. Quartal 2023 der überwiegende Teil der restlichen Anträge bearbeitet und ausgezahlt sein“, so das NRW-Wirtschaftsministerium. Vier Wörter, die bei der Antwort ins Auge stechen: „voraussichtlich der überwiegende Teil“. Bedeutet: Auch Ende März 2023 ist es möglich, dass noch nicht alle Unternehmen berücksichtigt worden sind. So wie Witold Czogalla bisher.
Das Ministerium begründet diese Situation wie folgt: „Längere Bearbeitungs- und Auszahlungszeiten resultieren etwa aus komplexen Unternehmensstrukturen (verbundene Unternehmen), mangelnder Mitwirkung der Antragstellenden oder Betrugsverdachtsfällen.“
Keine guten Aussichten: Restaurant rechnet 2023 mit noch höheren Kosten
Weiterhin kein Geld, womöglich über den 31. März 2023 hinaus – keine guten Aussichten für das Ehepaar Czogalla. Zumal der Vermieter ihres Restaurants deutliche Preiserhöhungen angekündigt hat: Strom, Gas, Umlagen und Versicherungen werden im nächsten Jahr teurer.
Dass die Überbrückungshilfe weiterhin auf sich warten lässt, „da fällt mir nichts mehr zu ein“, sagt der Betreiber. Immerhin: „Ich bin ja froh, dass überhaupt noch was kommt. Ich hatte zwischenzeitlich schon mit allem gerechnet.“