Duisburg. In der Wohnung eines Duisburgers (39) fand die Polizei ein halbes Kilo Drogen und Samurai-Schwerter. Diese Strafe droht ihm jetzt.
Wegen bewaffneten Handeltreibens und Verstoßes gegen das Waffengesetz steht ein 39-Jähriger aus Duisburg vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung im Norden der Stadt wurden am 31. Mai 380 Gramm Haschisch, 50 Gramm Kokain, Amphetamin und Ecstasy gefunden. Außerdem entdeckte die Polizei eine ganze Sammlung gefährlicher Gegenstände.
Ein Baseballschläger, ein als Taschenlampe getarnter Schlagstock, ein Messer, eine Schreckschusspistole, vier Druckluftwaffen und zwei scharf geschliffene Samurai-Schwerter wurden beschlagnahmt. Eine Tat, für die dem Angeklagten nun eine Mindeststrafe von fünf Jahren droht.
Duisburger Richter: „Vorstrafenregister erinnert an Versandhaus-Katalog.“
Der Verteidiger regte zu Beginn des Verfahrens ein Rechtsgespräch an. Die Kammer führte es ausnahmsweise öffentlich. Offenbar sah man wenig Aussicht auf Erfolg. Die Aktenlage sei selten eindeutig. Ein Geständnis sei allenfalls zur Schadensbegrenzung geeignet, so der Vorsitzende.
Dabei hatte der Richter auch das reichlich gefüllte Vorstrafenregister des Angeklagten im Blick. „Die Älteren unter uns werden sich an den Warenhaus-Katalog erinnern“, so der Vorsitzende trocken. „Hinsichtlich der Fülle und der Bandbreite erinnert dieses Vorstrafenregister daran.“
Geständnis zum Zwecke der Schadensbegrenzung
Nach ausführlicher Beratung mit seinem Anwalt legte der 39-Jährige ein rückhaltloses Geständnis ab. Ein Teil der Drogen sei für den Eigenkonsum gedacht gewesen. „Ich brauchte 150 Gramm, um Haschisch-Butter herzustellen“, erklärte der Angeklagte. „Ziemlich altmodisch“, kommentierte der Vorsitzende. „Bei den Waffen hat mein Mandant überhaupt keinen Bezug zu den Drogen gesehen“, betonte der Verteidiger. „Mit den Druckluftwaffen habe ich im Garten auf Tontöpfe geschossen“, ergänzte der Angeklagte.
Der 39-Jährige will sich jetzt erst einmal von einem psychiatrischen Sachverständigen untersuchen lassen. Zuletzt hatte er nach eigenen Angaben bis zu sechs Gramm Amphetamin und zehn Gramm Haschisch pro Tag konsumiert.
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Eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt könnte seinen Aufenthalt im Gefängnis deutlich verkürzen. Das Verfahren soll Anfang Dezember abgeschlossen werden.