Duisburg. Ohne Vorwarnung griff ein 21-Jähriger aus Duisburg-Meiderich seinen Vater mit einem Messer an. Nach nur zwei Verhandlungstagen fiel das Urteil.
Mit einem wenig überraschenden Urteil endete vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz das Sicherungsverfahren gegen einen psychisch erkrankten 21-Jährigen aus Meiderich. Am 18. Juni 2022 hatte der junge Mann seinen Vater mit einem Messer attackiert und ihn durch acht Stiche und Schnitte schwer verletzt. Die Strafkammer ordnete nun die dauerhafte Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
Ohne jeden erkennbaren Anlass hatte der Beschuldigte, der noch in der elterlichen Wohnung lebte, ein Küchenmesser mit 20 Zentimeter Klingenlänge gegriffen. Dann hatte er die Tür der Toilette geöffnet, auf der gerade sein Vater (58) hockte. Ohne Vorwarnung stach der 21-Jährige auf den überraschten Mann ein. Der ergriff daraufhin die Flucht.
Angriff in Duisburg-Meiderich: Vater verlor viel Blut
Der Sohn ließ ebenso plötzlich von dem 58-Jährigen ab, wie er ihn attackiert hatte. Insgesamt brachte der Beschuldigte seinem Vater acht Stiche und Schnitte, vorwiegend an Kopf und Brust, bei. Das Opfer verlor viel Blut, erlitt aber keine unmittelbar lebensbedrohliche Verletzung. Es gelang ihm, auf die Straße zu flüchten und ein Auto anzuhalten. Die Insassen übernahmen die Erstversorgung und alarmierten Rettungskräfte und Polizei.
Der 21-Jährige konnte sich vor der Strafkammer nur noch an das Messer, nicht aber an die Tat erinnern. Seit einigen Jahren leidet er unter psychischen Problemen, wurde bereits mehrfach stationär behandelt. Ob Drogenmissbrauch die Psychose auslöste oder sie nur verschlimmerte, blieb unklar. Fest stand allerdings, dass der Angeklagte in den Wochen vor der Tat seine Medikamente nicht mehr einnahm.
Sachverständiger befürwortete Unterbringung
Ein psychiatrischer Sachverständiger ging davon aus, dass der 21-Jährige, der sich offenbar einbildete, sein Vater sei gar nicht sein wahrer Erzeuger, zur Tatzeit schuldunfähig war. Ohne längerfristige Therapie in einer geschlossenen Anstalt sah der Gutachter die Gefahr weiterer gefährlicher Taten.
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Die Kammer gab daher dem Schutz der Allgemeinheit den Vorrang und gab dem Antrag der Staatsanwaltschaft statt, den Angeklagten dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. In regelmäßigen Abständen prüft eine Strafvollstreckungskammer nun, ob es sich verantworten lässt, den Beschuldigten wieder auf freien Fuß zu setzen. Grundlage für die Beurteilung sind die Berichte der behandelnden Ärzte und regelmäßige Gutachten eines gerichtlichen Sachverständigen.