Duisburg. Nach einem Angriff auf einen Kontrolleur in der Straßenbahn 901 stand ein Duisburger (27) vor Gericht. Videobilder belasteten den Friemersheimer.

Eine Fahrschein-Kontrolle, die am 28. Januar in der Straßenbahn 901 Richtung Mülheim stattfand, wird ein 42 Jahre alter Kontrolleur wohl so schnell nicht vergessen. Denn der 27-Jährige aus Friemersheim, den er um den Fahrschein bat, hatte zwar ein Ticket. Aber es war die falsche Preisstufe. Das erboste den Fahrgast so sehr, dass er dem Kontrolleur schließlich sein Knie in die Genitalien rammte. Nun musste sich das Duisburger Amtsgericht am König-Heinrich-Platz mit dem Tritt in den Schritt beschäftigen.

Nicht zum ersten Mal war der Angeklagte in einem öffentlichen Verkehrsmittel ohne Fahrschein angetroffen worden. Seine Kenntnisse über die Beförderungsbedingungen hatte das wohl nicht verbessert. „Ich hatte einen Einzelfahrschein. Da muss ich keinen Ausweis zeigen“, trumpfte er auf. Was natürlich nicht zutrifft, wenn er mit dem Fahrschein dort, wo er unterwegs war, gar nicht mehr hätte fahren dürfen.

Überwachungskamera hielt Angriff in Duisburg auf Video fest

Die Frage, ob der Fahrschein nun gültig war, oder nicht, hielt der Strafrichter allerdings für zweitrangig. Ihn interessierte mehr der Einsatz des Knies. „Das war Notwehr“, beteuerte der 27-Jährige. „Die haben links und rechts an mir herum gezerrt. Ich bekam keine Luft mehr“, behauptete der Angeklagte.

Das Video einer Überwachungskamera widersprach dieser Version. Die Bilder zeigten: Aufgebracht hatte der Fahrgast mit einem Kontrolleur diskutiert, wollte dann einfach die Bahn verlassen. Die drei Kontrolleure verstellten ihm den Weg. Der Angeklagte versuchte durchzubrechen, was aber scheiterte. Er wurde festgehalten. Mit vereinten Kräften versuchten die Kontrolleure, den 27-Jährigen zu beruhigen. Da, als die Situation sich schon zu entspannen schien, trat der Angeklagte zu.

Angeklagter legte spätes Geständnis ab

„Das hatte ich anders in Erinnerung“, kommentierte der 27-Jährige die Video-Aufzeichnung. „Da habe ich wohl was falsch gemacht.“ Das fand auch der Kontrolleur. Der Mann, dem ein ärztliches Attest immerhin eine Genitalien-Prellung bescheinigte, berichtete, dass er die Folgen höchstens zwei oder drei Tage lang gespürt habe.

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Da der Tritt ohne gravierende Folgen blieb, der Angeklagte zuletzt ein Geständnis ablegte und seine letzte Verurteilung wegen Körperverletzung noch aus Jugendtagen stammte, hielt der Strafrichter eine Geldstrafe für ausreichend. Die fiel mit 6000 Euro (150 Tagessätze zu je 40 Euro) allerdings recht deutlich aus. Dem Angeklagten wäre die vom Staatsanwalt beantragte Bewährungsstrafe wohl lieber gewesen.

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