Duisburg. Wegen einer Vielzahl von Körperverletzungen und Diebstählen stand eine psychisch kranke Obdachlose (24) in Duisburg vor Gericht – das Urteil.
Die Obdachlose lächelte freundlich, als der Vorsitzende der 15. Großen Strafkammer des Landgerichts am König-Heinrich-Platz in Duisburg das Urteil gegen sie verkündete: Das Gericht ordnete die dauerhafte Unterbringung der 24-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Die psychisch kranke Frau musste sich wegen einer Vielzahl von Körperverletzungen und Diebstählen verantworten.
Vor Prozess- Mann (32) trat Nachbarn in Bissingheim Tür einZum Hintergrund: Die junge Frau lebte seit Jahren auf der Straße. In ihrem bisherigen Leben wurde sie stets entweder ausgenutzt oder vollkommen vernachlässigt.
Gewalt und Diebstähle: Psychisch kranke Obdachlose in Duisburg vor Gericht
Immer wieder hatte die 24-Jährige im Jahr 2021 Diebstähle begangen, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Wenn sie erwischt wurde, legte sie sich mit Angestellten der bestohlenen Geschäfte und auch mit der Polizei an. Zum Beispiel am 31. Januar 2021, als sie nach dem Diebstahl von Ohrringen im Wert von 5,99 Euro im Hauptbahnhof von der Bundespolizei gestellt wurde. Sie beschimpfte die Beamten und drohte: „Ich werde euch und eure Familien umbringen.“
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In einem Discounter an der Friedrich-Ebert-Straße ließ sie am 29. September 2021 einen Briefumschlag und eine Flasche Piña Colada mitgehen. Als ein Mitarbeiter sie verfolgte, ließ sie die Sachen fallen. Als der Mann sie einholte, schlug sie ihn und biss ihm in die Hand. Dann setzte sie sich auf den Boden und wartete auf die Polizei. In einem Supermarkt in Neumühl bestand die Beute am 18. Juni aus einer Flasche Wein und zwei Flaschen Duschgel. Als sie erwischt wurde, warf die 24-Jährige das Diebesgut auf ihre Verfolger.
Unberechenbare Aggression
Von den ursprünglich 34 Taten, die die Antragsschrift auflistete, spielten im Urteil nur noch neun eine Rolle. Es waren jene, in denen auch Gewalt eine Rolle spielte. Die Beschuldigte hatte sie vor Gericht weitgehend eingeräumt. Der Rest wurde eingestellt. Am Ergebnis änderte das nichts.
Die Angeklagte sei bei den Taten mindestens stark in ihrer Schuldfähigkeit eingeschränkt gewesen, folgte die Kammer den Erkenntnissen eines psychiatrischen Sachverständigen. Eine schizophrene Erkrankung habe in Verbindung mit Alkohol und Drogen für Störungen im Denkablauf und heftige Aggressionsdurchbrüche gesorgt. Ohne Therapie in einer geschlossenen Einrichtung seien weitere erhebliche und gefährliche Taten zu erwarten.