Duisburg. Kurz vor Prozessbeginn trat ein 32-Jähriger seinem Nachbarn in Bissingheim die Tür ein. So lief die Verhandlung vor dem Duisburger Landgericht.
Mit einem wenig überraschenden Urteil endete vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz das Verfahren gegen einen 32 Jahre alten Duisburger. Die 1. Große Strafkammer sprach den Mann zwar vom Vorwurf der räuberischen Erpressung, der Beleidigung und des Widerstands frei, ordnete aber seine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
Zuletzt hatte der Angeklagte noch wenige Stunden vor Prozessbeginn im Schlafzimmer seiner Nachbarn gestanden.
Der 32-Jährige hatte einen Strafbefehl wegen Fahrens ohne Führerschein zahlen müssen. Dafür gab er seinen Nachbarn die Schuld. Das Rentnerpaar hatte, als die Polizei sie zu diesem Thema befragte, wahrheitsgemäß angegeben, der 32-Jährige sei öfter mal mit seinem Motorrad gefahren.
32-Jähriger bedrohte Rentner in Duisburg mit einer Pistole
Der Angeklagte hatte nunmehr von den Nachbarn gefordert, dass diese die Strafe und seinen Anwalt bezahlen sollten. Was die Rentner nicht taten, sich dafür aber immer öfter Drohungen ausgesetzt sahen.
Den vorläufigen Höhepunkt erreichte die Geschichte am 5. Mai 2021. Da hatte der 32-Jährige den 64-jährigen Nachbarn mit einer täuschend echt aussehenden Softair-Pistole bedroht. Als die Polizei kam, legte er sich auch mit den Beamten an und attackierte sie.
Der Fall war zunächst beim Amtsgericht anhängig gewesen. Doch als bei einer Verhandlung im August dieses Jahres ernsthafte Zweifel an der geistigen Gesundheit des 32-Jährigen auftauchten, wurde die Sache an das Landgericht abgegeben. Die Kammer wartete zunächst vergeblich auf den Angeklagten. Der saß zu Verhandlungsbeginn noch auf der Wache, weil er gegen 6 Uhr morgens die Wohnungstür des Rentnerpaares eintrat und die Zeugen bedrohte.
Psychiatrischer Gutachter hatte keine Zweifel mehr
Spätestens nach dieser Aktion hatte ein psychiatrischer Sachverständiger keinen Zweifel mehr daran, dass der 32-Jährige ernsthaft psychisch erkrankt ist. So sehr, dass er für die Taten nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann. Aber dafür stufte der Gutachter den Angeklagten als gemeingefährlich ein.
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Ohne Therapie in einer geschlossenen Einrichtung seien weitere und mit einer hohen Wahrscheinlichkeit auch noch schwerwiegendere Taten zu erwarten.