Duisburg. Wegen versuchter räuberischer Erpressung steht ein Duisburger (32) nun vor dem Landgericht. Amtsgericht gab den Fall im August nach oben ab.

Wegen versuchter räuberischer Erpressung, Beleidigung und Widerstands steht ein 32-jähriger Duisburger nun vor dem Schöffengericht. Am 5. Mai 2021 soll er von seinen Nachbarn Geld gefordert und diese Forderung mit einer täuschend echt aussehenden Soft-Air-Pistole unterstrichen haben. Als das Rentnerpaar die Polizei rief, soll er sich auch noch mit den Ordnungshütern angelegt haben.

Der Mann soll seinen Nachbarn in Bissingheim die Schuld dafür gegeben haben, dass er wegen Fahrens ohne Führerschein bestraft worden war. Dabei hatten die Rentner nur ein paar Fragen der Polizei beantwortet. Doch ab da forderte der Mann Schadenersatz und Anwaltskosten.

Psychiatrischem Sachverständigen kamen vor dem Amtsgericht Zweifel

Durch ein offen stehendes Fenster soll er den Nachbarn schließlich beleidigt und die Pistole auf ihn gerichtet haben. Der schloss recht ungerührt das Fenster und rief die Polizei. Der Angeklagte soll sich mit Händen und Füßen gegen seine Festnahme gewehrt haben. Mehrere Beamte wurden dabei leicht verletzt.

Im August dieses Jahres hatte der Angeklagte im Zusammenhang mit dieser Tat schon einmal vor dem Amtsgericht gestanden. Doch einem psychiatrischen Gutachter kamen angesichts des Verhaltens und der wirren Äußerungen des Angeklagten schwere Zweifel an dessen Schuldfähigkeit. Der Mediziner ging davon aus, dass der 32-Jährige ohne Therapie eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle. Das Schöffengericht gab den Fall deshalb an das Landgericht ab. Nur eine große Strafkammer kann über die Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung entscheiden.

Angeklagter kam nicht zum Prozess, weil er nach Sachbeschädigung bei der Polizei saß

Pünktlich beginnen konnte das Verfahren nun allerdings nicht. Der Angeklagte hatte dem Landgericht bereits mehrfach vor dem Termin mitgeteilt, dass er nicht erscheinen wolle. Tatsächlich kam er, trotz Androhung von Zwangsmitteln, nicht zur Verhandlung. Wie sich herausstellte, weil er auf einer Polizeiwache saß. In den frühen Morgenstunden hatte er Nachbarn die Tür eingetreten und war daraufhin mitgenommen worden.

Die Strafkammer erließ in Windeseile einen Haftbefehl, so dass der Angeklagte von der Polizei direkt ins Landgericht gebracht werden konnte. Mit zwei Stunden Verspätung begann das Verfahren. Der Angeklagte schwieg diesmal. Das Verfahren soll noch in dieser Woche abgeschlossen werden.