Duisburg. Nach einem Streit auf der A 59 griff ein Duisburger (37) zum Baseballschläger. Sein Kontrahent starb zwei Monate später. Fall nun vor Gericht.
Beinahe-Zusammenstöße und beleidigende Gesten sind im Straßenverkehr bedauerlicherweise schon beinahe Alltag. Weniger alltäglich ist es zum Glück, wenn ein Verkehrsteilnehmer den anderen an der nächsten Ampel mit einem Baseballschläger bearbeitet. So soll es am 17. September 2020 in Duisburg geschehen sein. Ein 59-Jähriger soll dabei an sich nicht lebensgefährliche Verletzungen erlitten haben, die zwei Monate später aber doch zu seinem Tod führten.
Die Anklage wirft einem 37-Jährigen aus Walsum Körperverletzung mit Todesfolge vor. Gegen 6.15 Uhr soll er am Tattag mit seinem BMW mini auf der A 59 Richtung Norden unterwegs gewesen sein. Das vor ihm fahrende Auto, ein Mercedes, soll plötzlich und ohne erkennbaren Grund eine Vollbremsung gemacht haben. Auch der Angeklagte musste in die Eisen gehen.
Duisburg: Schlag auf den Oberschenkel zerstörte künstliches Hüftgelenk
Als er den anderen Verkehrsteilnehmer kurz danach überholte, soll ihm der 59-Jährige den Mittelfinger gezeigt haben. Beide Wagen fuhren in Walsum ab, trafen sich an einer Ampel wieder. Beide Fahrer stiegen aus. Der mit einem Baseballschläger bewaffnete Angeklagte soll den anderen mit einem kräftigen Hieb auf den linken Oberschenkel zu Boden gebracht haben. Danach soll er ihm noch einmal vor die Stirn geschlagen haben.
Allerdings soll nicht der Schlag vor den Kopf dramatische Folgen gehabt haben. Der Schlag gegen den Oberschenkel soll nämlich das künstliche Hüftgelenk des 59-Jährigen zerstört haben. Der wurde wenige Tage später im Evangelischen Krankenhaus Nord operiert. Die Wunde entzündete sich. Die Gallenblase musste entfernt werden. Eine Blutvergiftung verursachte schließlich das Versagen mehrerer Organe. Der Mann starb.
Extrem seltene medizinische Komplikationen
Die am Verfahren beteiligten Juristen erörterten die Sach- und Rechtslage nach der Verlesung der Anklageschrift zunächst ohne Publikum. Resultat des Rechtsgesprächs: Die Verteidiger haben gute Aussichten, die von ihnen angestrebte Bewährungsstrafe zu erreichen. Sie kündigten an, dass ihr Mandant das Tatgeschehen einräumen werde.
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Die Kammer lehnte sich mit ihren Signalen ziemlich weit aus dem Fenster: Selbst ohne Geständnis sei eine Verurteilung wegen eines minderschweren Falles wahrscheinlich. Dafür sprächen die Vorgeschichte der Tat und der Umstand, dass eine extrem seltene Fülle medizinischer Komplikationen zum Tod des 59-Jährigen geführt habe. Bis Anfang November sind noch zwei weitere Hauptverhandlungstage geplant.