Duisburg. Zwei 43 und 36 Jahre alte Brüder aus Duisburg stehen vor dem Amtsgericht. Sie sollen einen Mann mit dessen eigenen Straftaten erpresst haben.
Es ist eine uralte Geschichte, die nun in einer neuen Auflage vor dem Duisburger Amtsgericht am König-Heinrich-Platz erzählt wird: Denn in so manchem Fall wird ein Straftäter selbst zum Opfer. So soll es auch bei einem 56 Jahre altem Kaufmann aus Baden-Württemberg gewesen sein, der mit betrügerisch erlangtem Geld seine Duisburger Geliebte und deren Familie unterstützte. Als er damit aufhörte, soll er von zwei Brüdern der Frau um 55.000 Euro erpresst worden sein.
Bis zu 250.000 Euro soll der Leiter mehrerer Supermarkt-Filialen in Süddeutschland zwischen 2011 und 2017 durch Scheinrechnungen beiseitegeschafft haben. Großzügig soll er damit die heute 45 Jahre alte Hambornerin und einige ihrer Verwandten, darunter auch einen der Angeklagten, unterstützt haben. Doch dann bekam der Mann kalte Füße. 2017 stellte er die Zahlungen ein.
Duisburger drohte damit, Arbeitgeber und Staatsanwaltschaft zu informieren
Daraufhin soll ihn der 43 Jahre Hauptangeklagte persönlich und in Textnachrichten erpresst haben. Er forderte erhebliche Geldsummen. Anderenfalls, so soll der Meidericher gedroht haben, werde er sein Wissen über die Unterschlagungen und Betrügereien des Supermarkt-Chefs an dessen Arbeitgeber und die Staatsanwaltschaft weiter geben.
Aus Angst soll der Mann aus Südwestdeutschland 5000 Euro überwiesen, dann 50.000 Euro in bar übergeben haben. Das Geld soll der 36-jährige Bruder des Hauptangeklagten entgegengenommen haben, der deshalb nun wegen Beihilfe mit auf der Anklagebank sitzt.
Doch zu behaupten, die Beweislage sei schwierig, wäre eine glatte Untertreibung. Die Angeklagten schwiegen zu Prozessbeginn vor dem Schöffengericht. Die Schwester und zwei weitere Verwandte machten im Zeugenstand lächelnd von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Der Geschädigte bestätigte die Anklageschrift in groben Zügen, aber die gegen ihn laufenden Verfahren, insbesondere ein Steuerstrafverfahren, sind noch nicht abgeschlossen.
Angeklagte wollen Schaden wiedergutmachen
In einem Rechtsgespräch hinter verschlossenen Türen einigten sich die Angeklagten, ihre Verteidiger, die Staatsanwältin und das Gericht auf eine pragmatische Lösung: Da eine Verurteilung zweifelhaft erschien, solle die Schadenswiedergutmachung oberste Priorität haben. Die Angeklagten sicherten zu, die noch ausstehende Summe von 20.000 Euro – 34.000 Euro wurden bereits im Ermittlungsverfahren beschlagnahmt – innerhalb weniger Tage zurückzuzahlen.
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Ein Fortsetzungstermin in einer Woche wird nun voraussichtlich nur sehr kurz dauern. Falls die Zahlung bis dahin erfolgt ist, soll der Prozess gegen die beiden bislang nicht beziehungsweise nur geringfügig vorbestraften Angeklagten, ohne weitere Auflagen eingestellt werden.