Duisburg. Innerhalb von knapp vier Monaten beging ein Duisburger (18) vier Tankstellenüberfälle. Vor dem Jugendgericht bat er um eine zweite Chance.

Gleich drei Tankstellenüberfälle wurden einem gerade einmal 18 Jahre alten Duisburger vor dem Jugendschöffengericht vorgeworfen. Gemeinsam mit mehreren Komplizen hatte er im März eine Tankstelle an der Meidericher Biesenstraße beraubt. Im Abstand von nur drei Wochen folgten im Mai und Juni zwei Überfälle auf die große Total-Tankstelle im Neuenkamper Gewerbegebiet.

Bei der Tat am 24. März waren vier vermummte junge Männer in den Verkaufsraum der bereits mehrfach heimgesuchten Tankstelle gestürmt. Sie bedrohten eine Angestellte mit einem Schraubenschlüssel und einem Messer und erbeuteten knapp 200 Euro. Deutlich mehr Beute hatte der Angeklagte am Abend des 22. Mai gemacht. In der Tankstelle am Schlütershof hielt er der verängstigten Kassiererin eine Pistole unter die Nase und erbeutete 1285 Euro. Am 13. Juni, kurz nach Mitternacht, betrat er, diesmal mit einer Machete bewaffnet, erneut die Tankstelle. „Geld her. Keine Polizei. Sonst steche ich Dich ab“, lautete seine unmissverständliche Drohung. Er flüchtete mit 500 Euro.

Bei der Entlassung aus dem Arrest wartete schon die Polizei Duisburg

Weil er die Arbeitsstunden aus einer vorherigen Verurteilung nicht ableistete, musste der Heranwachsende im Juli in den Jugendarrest. Zu seiner großen Überraschung wartete bei der Entlassung die Polizei auf ihn, die ihn inzwischen wegen der Tankstellenüberfälle verdächtigte.

Die Untersuchungshaft habe ihn davon überzeugt, dass er auf dem falschen Weg gewesen sei, beteuerte der Angeklagte vor Gericht. „Ich habe mir vorher keine Gedanken gemacht. Ich hatte kein Geld, also habe ich mir was geholt.“ Falsche Freunde, mit denen er Drogen konsumierte, seien das Hauptproblem gewesen. „Aber damit will ich nichts mehr zu tun haben. Ich will eine Ausbildung machen.“

Jugendschöffengericht glaubte Bekenntnissen

Angesichts der hohen kriminellen Energie sah die Staatsanwältin keine Notwendigkeit mehr, über eine Sozialprognose nachzudenken. Sie forderte ein Strafmaß, das nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann: drei Jahre Jugendhaft. Auch der Vorsitzende äußerte sich skeptisch: „Das sind schöne Bekenntnisse. Aber was gibt uns die Sicherheit, dass der junge Mann sich auch daran hält?“

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Dennoch gab das Jugendschöffengericht dem Angeklagten eine Chance. Zwei Jahre Jugendhaft wurden auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte wird der Aufsicht eines Bewährungshelfers unterstellt, bei dem er sich alle zwei Wochen melden muss. Außerdem muss er 150 Arbeitsstunden ableisten, mehrere Gespräche bei der Drogenberatung führen und die Beute zurückzahlen.

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