Duisburg. Um 400 Kilo Marihuana ging es in einem Prozess gegen sechs Männer vor dem Landgericht Duisburg. Aus einem Prozess wurden inzwischen drei.

Zehn Verhandlungstage lang hat die 15. Große Strafkammer des Landgerichts Duisburg sich bemüht, die kriminellen Aktivitäten einer gut organisierten Drogenhändlerbande aufzuklären. Es ging um rund 400 Kilo Marihuana, die aus Spanien den Weg nach Deutschland fanden und unter anderem in Duisburg weiter verteilt worden sein sollen.

Per Lastwagen, in die Verstecke eingebaut waren, soll das Rauschgift ins Land geschmuggelt worden sein. Einige der Lieferungen sollen so groß gewesen sein, dass man sie nur mit Seilzügen aus den Verstecken heben konnte und Gabelstapler zum Umladen benötigte. Unter anderem sollen insgesamt 60 Kilo Marihuana bei zwei Gelegenheiten an der Marxloher Kiebitzmühlenstraße den Besitzer gewechselt haben.

Streit um die Sitzordnung am ersten Verhandlungstag in Duisburg

Im Zusammenhang damit hatten sich sechs Männer, die in der Bande allerdings keine führenden Rollen inne hatten, verantworten müssen. Zu Beginn des Verfahrens gegen zwei 43 und 39 Jahre alte Duisburger sowie vier 44 bis 58 Jahre alte Männer aus Ratingen, Herne und Hamm hatten sich die Verteidiger am 1. August in dem überfüllten Verhandlungssaal noch um die Sitzordnung gestritten.

Doch im Laufe der Wochen wurde das Verfahren wegen Erkrankungen und aufgrund von Schwierigkeiten, die Termine mit so vielen Verfahrensbeteiligten zu koordinieren, in immer mehr Prozesse aufgesplittet. Im Ursprungsverfahren wurden ein 43-jähriger Duisburger und ein 44-jähriger Ratinger wegen Beihilfe zu drei Jahren beziehungsweise zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Ein 39-jähriger Duisburger muss wegen Drogenhandels drei Jahre hinter Gitter. Dabei spielten, wie so häufig in derartigen Prozessen, im Urteil nur noch wenige der ursprünglich 19 Anklagepunkte eine Rolle.

Aus einem Verfahren wurden drei

Bereits tags zuvor war das abgetrennte Verfahren gegen zwei weitere Angeklagte beendet worden. Ein 48-jähriger Mann aus Herne und ein 58-jähriger Mann aus Hamm wurden wegen Beihilfe zum bandenmäßigen Drogenhandel zu vier Jahren beziehungsweise vier Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt. Das krankheitsbedingt bereits frühzeitig ausgekoppelte Verfahren gegen einen 57-jährigen Mann aus Hamm hat dagegen noch gar nicht wieder begonnen.

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