Duisburg/Oberhausen. Wegen Betruges steht eine Oberhausenerin (50) vor Gericht. Sie soll Duisburgern dabei geholfen haben, unberechtigt Pflegegeld zu kassieren.

Wegen Betruges steht eine 50 Jahre alte Oberhausenerin vor dem Duisburger Amtsgericht. In den Jahren 2016 bis 2018 soll sie in mehreren Fällen auf kriminelle Weise Versicherungsnehmern der Knappschaft in Duisburg bei deren Bemühungen behilflich gewesen sein, einen Pflegegrad zugesprochen zu bekommen. Zudem soll sie auch bei ihrem eigenen Gesundheitszustand gelogen und so eine Berufsunfähigkeitsrente ergaunert haben. Schaden: 151.000 Euro.

Vier Antragstellern soll die 50-Jährige vor dem Besuch der Gutachter, die über die Bewilligung der Anträge entschieden, wertvolle, aber nicht erlaubte Tipps gegeben haben. So mussten sich die Patienten ins Bett legen und sollten möglichst den Eindruck vermitteln, dass sie gar nichts mitkriegen. In einem Fall soll die Angeklagte sogar mit einem Schlafmittel nachgeholfen haben, dass das tatsächlich so war.

Angeklagte soll unter wechselnden Identitäten agiert haben

Bei den Besuchen des medizinischen Dienstes soll die Oberhausenerin das Wort geführt haben. Sie soll sich dabei mal als Verwandte, mal als gute Freundin ausgegeben haben. Immer soll sie behauptet haben, dass die Patienten kein Deutsch könnten und sowieso die meiste Zeit nicht ansprechbar seien. Sie schilderte die Krankengeschichten und soll dabei kräftig übertrieben haben.

Weil sie anderen auf kriminelle Weise zu einem Pflegegrad verholfen haben soll, steht eine 50-Jährige vor dem Amtsgericht Duisburg. .
Weil sie anderen auf kriminelle Weise zu einem Pflegegrad verholfen haben soll, steht eine 50-Jährige vor dem Amtsgericht Duisburg. . © FUNKE Foto Services | Lars Fröhlich

In zwei Fällen kam den Gutachtern die Sache merkwürdig vor. In zwei anderen wurden zunächst Pflegegrade bewilligt, bevor der Schwindel aufflog. Ob die Angeklagte für ihre Dienste belohnt wurde, lässt sich nur mutmaßen. Die Staatsanwaltschaft geht jedenfalls nur in einem Fall davon aus, dass ihr ein Honorar versprochen worden sei.

Anklage beziffert die zu Unrecht bezogene Berufsunfähigkeitsrente auf 151.000 Euro

Auch bei der eigenen Krankengeschichte soll die Angeklagte schon vor etlichen Jahren kräftig übertrieben haben. So soll sie behauptet haben, unter Depressionen, Rückenbeschwerden und chronischer Bronchitis zu leiden. Nichts davon soll wahr gewesen sein. Im Laufe der Jahre belief sich die so zu Unrecht bezogene Berufsunfähigkeitsrente auf mehr als 150.000 Euro. Die Angeklagte wollte sich bei Prozessbeginn weder zur Sache noch zur Person äußern.

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Ein Arzt, der damals als Gutachter tätig war, erinnerte sich daran, dass er sich wunderte, warum ein Patient, dem es angeblich so schlecht ging, nicht im Krankenhaus war. Im ersten Anlauf war dem Mediziner nicht einmal aufgefallen, dass ihm die Angeklagte im Abstand von sechs Monaten bei zwei Antragstellern unter verschiedenen Namen begegnet sein müsste. Erst als ihm Kolleginnen bei einer Weihnachtsfeier von einer seltsamen Frau berichteten, die bei Begutachtungen penetrant das Wort führe, schöpfte er Verdacht. Der Prozess soll Anfang November abgeschlossen werden.