Duisburg. Ein Mann (54) aus Wanheimerort soll die Freundin seiner Tochter nachts im Wohnzimmer vergewaltigt haben. Vor Gericht schilderte er seine Version.
In zweiter Instanz steht ein 54 Jahre alter Duisburger wegen Vergewaltigung einer Widerstandsunfähigen vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz. In der Nacht zum 23. August 2020 soll er in seiner Wohnung in Wanheimerort eine unter Alkoholeinfluss auf der Wohnzimmercouch schlafende 18-Jährige vergewaltigt haben.
Die junge Frau soll er gemeinsam mit der Tochter seiner Ex-Lebensgefährtin zu vorgerückter Stunde von einer Party in einem Meidericher Club abgeholt haben. Nicht zum ersten Mal übernachtete seine „Ziehtochter“ mit einer Freundin bei ihm. Die beiden jungen Frauen, die dem Alkohol zugesprochen hatten, sollen auf einer großen Couch eingeschlafen sein.
Vergewaltigungsprozess in Duisburg: Freispruch im Januar
In den frühen Morgenstunden soll er sich dem Opfer zunächst unbemerkt sexuell genähert haben. Die junge Frau soll dann aber aufgewacht sein, als der Mann auf ihr lag. Als er bemerkte, dass sie wach war, soll der Angeklagte sofort von ihr abgelassen haben.
Nach zwei Verhandlungstagen sprach das Amtsgericht den Angeklagten im Januar dieses Jahres frei. Die Zeugin habe sich nicht in Widersprüche verwickelt, stellte das Gericht ausdrücklich fest. Aber sie habe seltsam wenig Details berichtet, so dass die Beurteilung, ob es sich um erlebtes Geschehen handelt, am Ende unmöglich gewesen sei.
Angeklagter beteuert erneut seine Unschuld
Gegen diese Entscheidung legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Zu Beginn des Prozesses beteuerte der Angeklagte erneut seine Unschuld. Es sei zwar zum Sex gekommen, aber der habe sich nicht auf der Couch, sondern im Badezimmer seiner Wohnung ereignet. „Und das ging von der Zeugin aus.“ Obwohl der Angeklagte spätestens am nächsten Morgen, als die 18-Jährige zu weinen begann und schwere Vorwürfe gegen ihn erhob, sein Verhalten bedauerte.
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Die damalige Freundin der mutmaßlichen Geschädigten konnte im Zeugenstand – wie schon in erster Instanz – nur beteuern, dass sie von einer Vergewaltigung nichts mitbekommen habe. Und das, obwohl sie kaum zwei Meter entfernt schlief. „Und dabei habe ich normalerweise einen recht leichten Schlaf.“ Das Verfahren soll am 2. November beendet werden.