Duisburg. Zwei angetrunkene junge Frauen schliefen fest auf seiner Wohnzimmercouch. An einer soll sich ein angeklagter Duisburger (53) vergangen haben.
Nicht zum ersten Mal hatte ein 53-jähriger Duisburger in der Nacht zum 23. August 2020 eine damals 20 Jahre alte Frau, die er als eine Art Tochter ansah, und eine ihrer Freundinnen von einer Feier abgeholt. Als die beiden alkoholisierten Mädchen beschlossen, die Nacht auf seiner Wohnzimmercouch zu verbringen, soll der Angeklagte das schändlich ausgenutzt haben. Er soll sich an einer schlafenden 18-Jährigen vergangen haben.
Wegen Vergewaltigung einer Widerstandsunfähigen steht der Mann aus Wanheimerort nun vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz. In den frühen Morgenstunden soll er sich dem Opfer, das tief und fest schlief, genähert haben. Die junge Frau soll erwacht sein, als der Mann auf ihr lag. Als er bemerkte, dass sie wach war, soll der Angeklagte von ihr abgelassen haben.
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53-Jähriger beteuert, die Annäherung sei von der 18-Jährigen ausgegangen
Der 53-Jährige bestreitet die Tat. Immer wieder habe er für seine „Ziehtochter“, mit deren Mutter er einige Zeit zusammen lebte, den Chauffeur gespielt. Die Geschädigte habe er kurz vor dem Tattag kennengelernt. „Sie war eigentlich nicht mein Typ.“ Während die 20-Jährige schnell eingeschlafen sei, habe er sich noch ein paar Minuten mit deren Freundin unterhalten. Dann hätten sich alle schlafen gelegt.
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„Ich habe einen sehr leichten Schlaf und wurde wach, als sie zur Toilette ging. Ich dachte, sie muss sich vielleicht übergeben und bin hinterher.“ Stattdessen habe ihn die 18-Jährige mit einem Annäherungsversuch im Badezimmer überrascht, auf den er sich eingelassen habe. „Ich weiß, dass das ein Fehler war, schon allein wegen des Altersunterschiedes.“
Angeklagter: „Ich wollte nicht zugeben, dass ich Sex mit ihr hatte“
Als er kurz danach mitbekam, dass die 18-Jährige ihrer Freundin unter Tränen berichtete, sie sei vom Gastgeber vergewaltigt worden, sei er wie vom Donner gerührt gewesen. Gegenüber der Polizei bestritt er jede sexuelle Handlung, erzählte dafür aber einige seltsam wirre Details aus der Nacht. „Ich wollte das Verhältnis zu meiner Ziehtochter nicht dadurch belasten, dass ich zugab, Sex mit ihrer Freundin gehabt zu haben.“
Die Geschädigte wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen. Der Prozess soll nun am 18. Januar fortgesetzt werden. Der Verteidiger will weitere Zeugen, insbesondere Polizeibeamte, vernehmen.